Innenministerium fördert mit Landesmitteln Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedler und bleibeberechtigte Ausländer

03.03.2009 | Soziale Arbeit

„Integration findet vorrangig in den Kommunen statt. Sei es in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in der Schule, im Kindergarten oder im Verein.

„Integration findet vorrangig in den Kommunen statt. Sei es in der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in der Schule, im Kindergarten oder im Verein. Den Kommunen kommt eine Schlüsselfunktion bei der Integration von Spätaussiedlern und Ausländern zu.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Montag, 2. März 2009, in Stuttgart. Das Land unterstütze und begleite daher die Kommunen bei ihren vielfältigen Integrationsmaßnahmen. Wie seit Jahren stelle das Innenministerium den Kommunen auch 2009 Mittel für die soziale Beratung und Betreuung und für die lokale Projektarbeit zur Verfügung. Insgesamt stünden dem Innenministerium für 2009 1,8 Millionen Euro zur Verfügung, um die Kommunen zu unterstützen.

„Die Integration von Spätaussiedlern und bleibeberechtigten Ausländern bleibt für das Land Baden-Württemberg ein wichtiges gesellschaftspolitisches Anliegen“, betonte Rech. Diese Aufgabe könne am besten gelingen, wenn Bund, Länder, Kommunen und weitere Akteure konzertiert zusammenwirkten. Die Maßnahmen des Landes sollten dabei Integrationsmaßnahmen des Bundes ergänzen.

Die Landesmittel würden beispielsweise für die soziale Beratung und Betreuung von Spätaussiedlern und Ausländern eingesetzt. Um in jedem Kreis die gleiche Grundbetreuung zur Eingliederung zu gewährleisten, erhielten alle 44 Stadt- und Landkreise Landesmittel über die pauschale Kostenerstattung. Im Jahr 2009 könnten den unteren Eingliederungsbehörden wieder jeweils 11.000 Euro für die Beratungs- und Betreuungstätigkeit der Spätaussiedler und Ausländer zugewiesen werden.

Auch für die Betreuung jugendlicher Spätaussiedler und Ausländer würden Landesmittel zur Verfügung gestellt. Der Bund finanziere in zahlreichen Stadt- oder Landkreisen Jugendmigrationsdienste. Diese berieten und begleiteten neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene. In Baden-Württemberg erhielten derzeit fünf Kreise (Schwäbisch Hall, Heidenheim, Enzkreis, Neckar-Odenwald-Kreis und Zollernalbkreis) wegen fehlender Einrichtungen keine Bundesmittel für die Betreuung von spätausgesiedelten Jugendlichen. Den unteren Eingliederungsbehörden bei den Landratsämtern dieser Kreise stelle das Innenministerium daher für 2009 über die pauschale Kostenerstattung Mittel in Höhe von je 21.000 Euro zur Verfügung. Damit könnten diese ebenfalls Betreuungsangebote für jugendliche Migranten finanzieren.

Um über die soziale Betreuung hinaus gezielt Projekte zur besseren Eingliederung von Spätaussiedlern und Ausländern zu fördern, stelle das Innenministerium den Stadt- und Landkreisen außerdem Mittel für Integrationsprojekte zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2009 seien es 28.500 Euro je Stadt- oder Landkreis. Diese Mittel könnten sie Anspruch nehmen, wenn sie in zumindest gleicher Höhe Komplementärmittel zur Verfügung stellten. Die Landkreise und Kommunen entschieden selbstständig über die Vergabe der Mittel an die jeweiligen Projektträger. Solche Projekte seien beispielsweise Maßnahmen zur Sucht- oder Gewaltprävention, Maßnahmen zur Integration in örtlichen Vereinen, spezielle Projekte zur Förderung und Eingliederung von Mädchen oder Unterstützung lokaler Netzwerke für Integration.


Quelle: Landesportal Baden-Württemberg