Land fördert den Einsatz von Familienhebammen mit insgesamt 1,2 Millionen Euro, da diese ein wichtiger Baustein im Kinderschutzkonzept des Landes sind

31.07.2009 | Soziale Arbeit

„Wir wollen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern effektiv entgegenwirken“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz.

„Wir wollen Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern effektiv entgegenwirken“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Freitag (31.7.). „Hierzu wollen wir Eltern von Säuglingen und Kleinkindern in einer frühen Phase stärken und unterstützen.“ Ein Baustein im Kinderschutzkonzept des Landes sind die Familienhebammen und Familienkrankenschwestern. Die Ministerin erläuterte: „Über die rein medizinische Geburtsvor- und nachsorge hinaus unterstützen sie junge Familien mit zusätzlichem Hilfebedarf über einen längeren Zeitraum. So können bereits im Vorfeld Risiken einer Überforderung der Eltern und damit einhergehender Vernachlässigung oder gar Misshandlung des Neugeborenen entgegen gewirkt werden.“

„Unser Ziel ist es, möglichst flächendeckend in allen Stadt- und Landkreisen dieses Hilfeangebot dauerhaft zu etablieren“, so Stolz weiter. „Hierzu stellen wir insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung.“ Neben der bereits laufenden Förderung von Fortbildungskursen des Landeshebammenverbandes „Von der Hebamme zur Familienhebamme“ sieht das Förderprogramm im Wege der Anschubfinanzierung nunmehr auch die finanzielle Unterstützung des Einsatzes solch ausgebildeter Fachkräfte vor Ort vor. Über eine Laufzeit von sechs Jahren werden jeweils 200.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Die Durchführung dieser zweiten Komponente des Förderprogramms erfolgt durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg.


Quelle: Landesportal Baden-Württemberg, Ministerium für Arbeit und Soziales, Pressemeldung vom 31.07.2009