Mikrozensus 2009

08.01.2009 | Soziale Arbeit

Größte amtliche Haushaltsbefragung Europas im Januar gestartet

Am 5. Januar starteten in Hessen - wie in allen anderen Bundesländern - die Erhebungen zum Mikrozensus 2009. Jedes Jahr wird diese Befragung bei 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland durchgeführt. Mit rund 820 000 zu befragenden Personen in ca. 370 000 Haus-halten ist der Mikrozensus die größte jährlich stattfindende Haushaltsbefragung in Europa.

Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, werden in Hessen über das Jahr verteilt rund 60 000 Personen in 29 000 Haushalten in die Befragung einbezogen; Woche für Woche etwa 560 Haushalte. Erhoben werden Daten zur Bevölkerungsstruktur, zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung, der Familien und Haushalte sowie zur Erwerbstätigkeit, zur Aus- und Weiterbildung und zur Arbeitssuche. Zusätzlich umfasst der Mikrozensus in diesem Jahr Fragen zur Gesundheit und zu den Rauchgewohnheiten. Zusammen mit dem Mikrozensus findet die EU-Arbeitskräfteerhebung statt.

Die durch den Mikrozensus gewonnenen Angaben stellen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine wichti-ge Informationsquelle dar und bilden die Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen. Presseinformationen, wie zum Beispiel „Ohne abgeschlossene Berufsaus-bildung ist nur jeder Zweite erwerbstätig“, „In Hessen hat jeder Vierte einen Migrationshin-tergrund“ oder „Die Hälfte der hessischen Bevölkerung lebt in einer Familie“ wären ohne die Daten aus dem Mikrozensus nicht möglich. Um die Repräsentativität und die Aktualität der

Mikrozensusergebnisse zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber für einen Großteil der Fragen Auskunftspflicht vorgesehen. Auf freiwillig zu beantwortende Fragen wird in den Erhebungs-bogen besonders hingewiesen.

Welche Haushalte über das Jahr verteilt in die Befragung einzubeziehen sind, wird durch ein mathematisches Zufallsverfahren ermittelt. Dabei werden nach einer im Mikrozensusgesetz vorgeschriebenen Stichprobenauswahl Gebäude ausgewählt - unabhängig von den darin lebenden Personen. Haushalte, die in diesen Gebäuden wohnen, werden in die Erhebung einbezogen und dann im Laufe des Jahres von speziell geschulten und zuverlässigen Inter-viewer/-innen besucht. Diese Mitarbeiter können sich durch einen Ausweis des Hessischen Statistischen Landesamtes legitimieren und sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Ihren Besuch kündigen sie einige Tage zuvor mit einem Anschreiben des Amtes, das auch umfassendes Informationsmaterial enthält, bei den Haushalten an. Das Hessische Statisti-sche Landesamt bittet alle Haushalte, die Arbeit der Interviewer/-innen zu unterstützen. Den Angaben aller Personen im Haushalt kommt dabei die gleiche Bedeutung zu, egal ob sie noch zur Schule oder Universität gehen, sich der Kinderer ziehung widmen, einen Beruf aus-üben, eine Beschäftigung suchen oder ob sie sich bereits im Ruhestand befinden.

Die einfachste und schnellste Art der Auskunftserteilung ist das persönliche Interview/-innen mit den Erhebungsbeauftragten. Der Haushalt kann den Erhebungsbogen aber auch selbst ausfüllen und direkt an das Statistische Landesamt senden. Alle Angaben werden nach den gesetzlichen Bestimmungen geheim gehalten und dürfen ausschließlich für statistische Zwe-cke verwendet werden.

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter www.statistik-hessen.de

Weitere Auskünfte erteilen:        

Lars Redert

Telefon: 0611 3802-228

Ulrich Reimann

Telefon: 0611 3802-239

E-Mail: mikrozensus@statistik-hessen.de


Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt - Pressenews