Niveau des Kinderschutzes in Deutschland spürbar erhöht
"Wir brauchen verlässliche Qualitätsstandards", so Ministerin von der Leyen. Für den Schutz von Kindern vor Misshandlung und Vernachlässigung tragen Bund, Länder und Kommunen eine gemeinsame Verantwortung.
"Wir haben in den vergangenen vier Jahren gemeinsam mit den Ländern und Kommunen
große Schritte für einen aktiven Kinderschutz unternommen. Es gibt aber auch noch
Lücken, die wir dringend schließen müssen. Wir kennen die Fehlerquellen und
müssen weiter konsequent daran arbeiten, die Risiken zu minimieren. Für den
Schutz unserer Kinder brauchen wir verlässliche Qualitätsstandards, die
deutschlandweit gelten, keinen Flickenteppich. Alle, die vor Ort Verantwortung
tragen, brauchen Sicherheit und Klarheit", sagt Ursula von der Leyen,
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die den Bericht heute
im Bundeskabinett vorstellte…
Länder und Kommunen eine gemeinsame Verantwortung. Auch die Beteiligten in
Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen und Justiz haben wichtige Schritte
unternommen, um die Prävention zu stärken. Aktiver Kinderschutz fußt auf zwei
wesentlichen Säulen: Prävention und Intervention.
* Das Aktionsprogramm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale
Frühwarnsysteme" mit zehn vom Bund geförderten Projekten in allen 16
Bundesländern.
* Das im Jahr 2007 neu eingerichtete Nationale Zentrum Frühe Hilfen vernetzt
die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe mit denen des Gesundheitswesens.
Ziel ist, Familien in belastenden Lebenslagen früh zu erreichen und
rechtzeitig koordinierte Hilfe vor Ort in Gang zu setzen. Das Nationalen
Zentrum Frühe Hilfen hat auch die Aufgabe, Kommunen und Träger beim Auf-
und Ausbau lokaler Kinderschutz-Netzwerke zu unterstützen.
* Das im Herbst 2008 verabschiedete Kinderförderungsgesetz zum Ausbau einer
bedarfsgerechten und qualifizierten Kindertagesbetreuung schafft Entlastung
für überforderte Familien.
* Mit dem Kinderpornographiebekämpfungsgesetz ist im Sommer 2009 ein
ergänzendes Instrument zur Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern
geschaffen worden . Das Gesetz ist Baustein einer zentralen Strategie zum
Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt, es dient dem Opferschutz, stört
das Massengeschäft der Kinderpornographie empfindlich und setzt ein
wichtiges gesellschaftspolitisches Signal. Von Deutschland aus ist
Kinderpornographie nicht frei abrufbar.
* Der nationale "Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern vor
sexueller Gewalt und Ausbeutung" wird weiterentwickelt. Es werde primär
Maßnahmen umgesetzt, die in der Nachfolge des III. Weltkongresses gegen
sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet wurden. Einen
Schwerpunkt wird die sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den
neuen Medien bilden, dies vor allem in der Begleitung der Opfer, der
Aufklärung und Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen und in der
Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.
* Eine neue gesetzliche Grundlage ermöglicht Familiengerichten früher
einzugreifen und erweitert die Handlungsmöglichkeiten. Statt gleich das
Sorgerecht zu entziehen, können Gerichte jetzt zum Beispiel einen
Kitabesuch anordnen, vorgeben, dass ein Kind einem Amtsarzt vorgestellt
wird oder die Schulpflicht durchsetzen.
* Die Einführung einer neuen Kindervorsorgeuntersuchung U 7a schließt die
Lücke zwischen 3 und sechs Jahren.
* Fast alle Bundesländer haben ein verbindliches Einlade- und
Erinnerungswesen für Früherkennungsuntersuchungen eingeführt (bereits
beschlossen/in Kraft in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen; im Gesetzgebungsverfahren in
Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt). Zentral sind dabei stets
Einladungssysteme mit Rückmeldemechanismen. Wenn Familien nicht zu
Untersuchungsterminen beim Kinderarzt erscheinen, wird systematisch
nachgehakt. Notfalls schaut das Jugendamt zuhause nach dem rechten.
Bundesfamilienministeriums ("Lernen aus problematischen Kinderschutzverläufen",
Fegert 2008) lassen sich typische Muster, Schwachstellen und Fehlerquellen
identifizieren:
* Etwa ein Drittel der Kinder sind jünger als ein Jahr.
* Fast die Hälfte der Kinder (45 Prozent) wurden vernachlässigt (4 Prozent
bis zum Tod).
* Ein Viertel der Kinder wurde schwer misshandelt (9 Prozent mit Todesfolge).
* Die Täterinnen und Täter sind so gut wie immer die unmittelbaren, primären
Bezugspersonen des Kindes (Mütter, Väter, nahe Verwandte). Bei den häufigsten Fehlerursachen ragen drei Bereiche heraus:
* Oft verlassen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Akten oder
Einschätzungen Dritter, statt sich vor Ort einen persönlichen Eindruck vom
Kind und der Familiensituation zu verschaffen (Hausbesuch).
* Missachten des "Mehr-Augen-Prinzips": Verantwortliche, die sich nur auf
ihre eigene subjektive Wahrnehmung konzentrieren, haben sie keine Chance,
Fehleinschätzungen zu korrigieren.
* Mangelhafte Dokumentation und Brüche in der Informationskette: Wenn dann
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfallen oder der Fall in eine andere
Zuständigkeit übergeben werden muss, gehen wichtige Informationen verloren. Kommunen, die ihre Strukturen für den Kinderschutz effektiver und sicherer machen
wollen, erhalten vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen logistische Unterstützung.
Das Interesse der Kommunen an diesem Angebot ist groß.
Quelle: BMFSFJ Internetredaktion, Pressemitteilung Nr. 428/2009 zum Thema "Kinder und Jugend", veröffentlicht am 02.09.2009