Offener Brief zum Entwurf eines Kinderschutzgesetzes

08.06.2009 | Soziale Arbeit

AWO und acht weitere Verbände und Fachorganisationen kritisieren Vorgehen des Ministeriums zum neuen Kinderschutzgesetz.

Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. von der Leyen,

die neun Unterzeichnenden möchten mit diesem offenen Brief ihrer Bestürzung darüber Ausdruck geben, dass das Bundesfamilienministerium die ausführlich belegten Einwände von Fachorganisationen der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens, der Kommunalen Spitzenverbände und von Fachressorts von Länderministerien zum geplanten Kinderschutzgesetz weitgehend ignoriert. Die Fachwelt wird statt dessen mit der Formulierung vor den Kopf gestoßen, gegen den Gesetzentwurf würden „begründete fachliche Einwände nicht erhoben". Nach dieser Abwertung fachlicher Argumente wurden jetzt jedoch im Sog des Wahlkampfs politische „Kompromisse" angekündigt.

Wie über die Medien zu erfahren ist, sollen auf die Schnelle vorgelegte Änderungsvorschläge den Entwurf politisch retten. Über die Unzulänglichkeit des Gesetzentwurfs insgesamt helfen sie nicht hinweg. Nach übereinstimmender Meinung der unterzeichnenden Organisationen gehören die „Inaugenscheinnahme" oder die Hausbesuche zu einem pflichtgemäßen Handeln jedes Jugendamtes. Mit Hinweis auf Lea-Sophie und Kevin wird der vorliegende Entwurf aber geradezu als ultima ratio für die Verhinderung weiterer dramatischer Misshandlungsfälle angepriesen. Hier werden tragische Einzelfälle instrumentalisiert, um ein fachlich unausgereiftes Gesetz durchzusetzen: „Alle Experten" seien „sich einig, dass Hausbesuche Leben retten können". Das stimmt, ist aber aus dem Zusammenhang gerissen.

Tatsächlich wurde in der Bundestagsanhörung, wie zuvor in vielen Stellungnahmen dargelegt, dass Hausbesuche in einem Fall hilfreich sind, in anderen Fällen zum Hilfeabbruch führen können; in einem Fall machen sie deutlich, dass eine Herausnahme nötig ist, in anderen Fällen hilft der Hausbesuch nicht, um eine Gefährdung für das Kind besser abzuklären.

Die Kernproblematik des Kinderschutzes ist „Drin-Gewesensein", sondern das „kontinuierliche Dranbleiben", das „Nicht-müde-werden", immer wieder neu und kritisch einzuschätzen. Notwendige Voraussetzung dafür ist der Zugang, der vertrauensvolle Kontakt zu Kind und Eltern, seltener die „Inaugenscheinnahme", die immer nur Erkenntnisse im „Hier und Heute" liefert und keine Schlüsse auf das „Morgen" zulässt. Ein Kinderschutzgesetz muss auf die Unterstützung der stetigen und hartnäckigen Arbeit der Jugendhilfe abzielen. Die Gefahr, viele namenlose Kinder nach den ordnungspolitischen Verpflichtungen dieses Gesetzentwurfs nicht mehr zu erreichen, weil sich Eltern aus Angst abschotten, ist zu groß und mit keinem Argument bisher entkräftet.

Unerwähnt bleibt in den Verlautbarungen des Ministerium auch die einhellige Kritik der Fachwelt an Art. 1, § 2 und § 3, die eine Vielfalt von unerfahrenen Personen im Kinderschutz zum Tätigwerden verpflichten wollen.

Anlass zur Sorge gibt schließlich, dass vereinzelte Stimmen, wie der Bund Deutscher Kriminalbeamter in seiner Stellungnahme sich der wortgewaltigen, aber oberflächlichen Polemik gegen jegliche Kritik am Gesetzentwurf anschließen. Unabhängig davon, ob sie durch Sorgen und Empörung oder durch politische Erwägungen motiviert sein mögen, eine verbesserte Zusammenarbeit im Kinderschutz zwischen den Akteuren, aber auch zwischen Politik und Fachwelt hat jedenfalls die Rückkehr zu einem sachlichen Austausch Seit Beginn der Erarbeitung eines Kinderschutzgesetzes vermissen wir das Bemühen, sich ernsthaft mit den Argumenten derjenigen auseinander zu setzen, die tagtäglich in der unmittelbaren Verantwortung und vor der Aufgabe stehen, den Zugang zu belasteten Kindern und deren Eltern herzustellen. Der Gesetzentwurf ist von Misstrauen gegenüber der Jugendhilfe geprägt und setzt zu einseitig auf Kontrollpflichten und erleichterte Informationsübermittlung. Weder die Sicherung der Finanzierung, der Prävention, noch die strukturellen Bedingungen der Arbeit und Kooperation der Jugendhilfe sind im Gesetzentwurf verankert worden.

Die unterzeichnenden Fachorganisationen und Verbände erwarten von Ihnen, dass Sie ein Gesetz zum Kinderschutz in Ruhe reifen lassen. Hierfür ist auch weiter die Beteiligung von denen erforderlich, die das Gesetz umsetzen müssen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Zusammenspiel von Kinderschutzarbeit und Recht einbringen können. Wir sehen die Gefahr, dass aus Wahlkampfgründen ein fachlich ungenügendes Gesetz, das dem Kinderschutz mehr schadet als nutzt, im Schnellverfahren verabschiedet werden soll.

Seit 2005 haben alle Fachorganisationen und Verbände der Jugendhilfe an umfangreichen gesetzlichen und untergesetzlichen Neuregelungen und Maßnahmen für einen verbesserten Kinderschutz konstruktiv mitgewirkt und sind dabei diese umzusetzen. Mit allen Kräften werden wir das auch weiter tun! Verschiedene Ansatzpunkte, insbesondere beim Ausbau der Prävention und bei der Vernetzung der Systeme, gilt es fachlich zu diskutieren und ggf. auch gesetzlich zu befördern. Wir dürfen die Chance nicht verstreichen lassen, diese Aspekte in einem Kinderschutzgesetz mit zu berücksichtigen. Nur dann verdient es auch seinen Namen!

AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.
AWO Bundesverband e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst/Kommunaler Sozialer Dienst e.V. (BAG ASD/KSD)
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF)
Die Kinderschutzzentren – Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutzzentren
Evangelischer Erziehungsverband – Bundesverband evangelischer Einrichtungen und Dienste e.V. (EREV)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vorstandsbereich
Jugendhilfe und Sozialarbeit (GEW) Internationale Gesellschaft für Erzieherische Hilfen e.V. (IGfH)

 
Ansprechpartnerin:

Karin Deckenbach, Kontakt E-Mail: karin.deckenbach[at]awo.org  


Quelle: AWO Bundesverband e.V., Presse, Nachricht vom 05.06.2009