Prävention von psychischer Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz
Vortragsfolien der Workshops zum Download abrufbar.
Auf der Homepage der Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen sind ab sofort die Vortragsfolien des Workshops "Prävention von psychischer Gewalt und Mobbing am Arbeitsplatz" abrufbar. Die Veranstaltung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege fand Mitte Juni in Dresden statt.
Die Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen bietet folgende Beiträge des Workshops zum Download an:
· Aufgaben und Möglichkeiten der Arbeitsschutzbehörden
· Gesundheit im Unternehmen - Erfolg braucht Wohlbefinden
· Konfliktmanagement und Prävention von Mobbing - Erfahrungen und Lösungsansätze aus verschiedenen Branchen
· Mobbingerfahrungen im Gesundheitsdienst
· Wir brauchen psychisch gesunde Lehrer - Prävention psychischer Gewalt gegenüber Lehrern
· Mobbing ist kein Rechtsbegriff - Erfahrungen vor Sächsischen Arbeitsgerichten
· Mobbingprävention als Leitungsaufgabe - Verbesserung des sozialen Klimas in einer Behörde
· Mediation - Wie Kommunikation und Konfliktbearbeitung gelingt
Auszug aus dem Vortrag „Konfliktmanagement und Prävention von Mobbing – Erfahrungen und Lösungsansätze aus verschiedenen Branchen“ von Dr. Martin Resch:
Nicht jeder Konflikt ist gleich Mobbing, der Begriff wird viel zu oft undifferenziert verwendet.
Mobbing im engeren Sinne ist jedoch ein sehr ernstes Problem. Mit der zunehmenden
Verschärfung von Leistungsdruck und Konkurrenz und der Zunahme von Existenzängsten
in der Krise wird das Thema Mobbing in allen Betrieben gerade heute wieder besonders
aktuell. Mobbing kann folgendermaßen definiert werden (vgl. Zapf, 1999):
„Eine Person wird am Arbeitsplatz von Kollegen, Vorgesetzten oder Untergebenen schikaniert,
belästigt, drangsaliert, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben
bedacht und ist in dieser Situation unterlegen. Mobbing tritt häufig und wiederholt auf (mindestens 1 x pro Woche) und erstreckt sich über einen längeren Zeitraum (mindestens 6 Monate). Nicht als Mobbing betrachtet werden sollen einmalige Vorfälle, ein Konflikt zwischen zwei gleich starken Parteien oder ein generell „rauhes Klima“ und belastende Arbeitsbedingungen, unter denen alle leiden.“
Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus dem Jahr 2002
hat ergeben, dass in der Bundesrepublik Deutschland 2,7 % der Erwerbstätigen aktuell
Mobbing erleben. Die Daten belegen, dass 11,3 % - also mehr als jede/r neunte Erwerbstätige
- im Laufe des Berufslebens bereits einmal von Mobbing betroffen gewesen ist.
Festgestellt wurde, dass es keinen Bereich gibt, der als „mobbingfreie“ Zone gelten könnte:
Vielmehr zieht sich das Phänomen quer durch alle Berufsgruppen, Branchen und Betriebsgrößen
sowie Hierarchiestufen und Tätigkeitsniveaus…
Weiterlesen? Link auf die Homepage:
http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/allgemein/workshop-mobbing-2009/workshop-mobbing-2009.htm
Quelle: http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/allgemein/workshop-mobbing-2009/workshop-mobbing-2009.htm (Aufruf am 30.07.2009), INQA.de, http://www.inqa.de/, Pressemitteilung vom 30.07.2009