Zusätzliche stabilisierende Maßnahmen für den Arbeitsmarkt
Alle Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung gehen von einer weltweiten Krise mit gravierenden Auftrags- und Absatzeinbrüchen aus.
Alle Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung gehen von einer weltweiten Krise mit gravierenden Auftrags- und Absatzeinbrüchen aus. Deswegen wollen wir zusätzliche stabilisierende Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, die es ermöglichen, mit Sozialpartnerschaft durch die Krise zu kommen. Dazu wird vereinbart:
"Kurzarbeitergeld plus" - Verlängerung der Zahldauer auf 24 Monate, vollständige Entlastung von den Sozialversicherungsbeiträgen und weitere Vereinfachungen
Die bisherigen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld haben geholfen, mehrere Hunderttausend Arbeitsplätze zu sichern. Weitere Verbesserungen sollen helfen, dass die Betriebe über die Krise hinweg an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern festhalten.
Die Bezugsdauer soll auf 24 Monate verlängert werden. Wenn in einem Unternehmen bereits sechs Monate Kurzarbeit geleistet worden sind, soll der Betrieb danach vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Für die Berechnung des Sechs-Monats-Zeitraums ist es ausreichend, dass Kurzarbeit in den Unternehmen durchgeführt wurde. Dabei werden auch Zeiträume vor In-Kraft-Treten des "Kurzarbeitergeldes Plus" berücksichtigt.
Grundsätzlich sollen die Rahmenbedingungen der Kurzarbeit so gestaltet werden, dass eine Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen keine neuerliche Beantragung notwendig macht, solange der Bewilligungszeitraum gilt. Angesichts dieser Regelungen brauchen wir keine Veränderungen beim Transfer-Kurzarbeitergeld. Das vorrangige Anliegen in der aktuellen Krise ist, den Verbleib der Beschäftigten im Unternehmen zu fördern.
Ausbildung auf hohem Niveau sichern
Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge soll auf einem hohen Niveau gesichert werden, gerade auch im Krisenjahr 2009. Über Wege, dieses Ziel zu erreichen, werden wir miteinander weiter beraten.
Es soll sichergestellt werden, dass übernommene Auszubildende, ebenso wie befristet Beschäftigte, direkt in Kurzarbeit gehen können, wenn sie in einem Betriebsteil arbeiten, für den Kurzarbeit beantragt worden ist.
Dieter Hundt Präsident der BDA |
Michael Sommer Vorsitzender des DGB |
Olaf Scholz Bundesarbeitsminister |
Quelle: Gemeinsame Erklärung des BMAS, des DGB und der BDA