Antidiskriminierungsstelle des Bundes entwickelt mit Hochschulen Standards für Diskriminierungsfreiheit im Bildungsbereich
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unterstützt Hochschulen darin, Strategien eines diskriminierungsfreien Umgangs im Hochschulbereich zu etablieren.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unterstützt Hochschulen darin, Strategien eines diskriminierungsfreien Umgangs im Hochschulbereich zu etablieren. Das jetzt gestartete Modellprojekt "Diskriminierungsfreie Hochschule. Mit Vielfalt Wissen schaffen" untersucht, wie Studium, Forschung und Lehre, aber auch der nichtwissenschaftliche Bereich diskriminierungsfrei gestaltet werden können. Kernstück ist die Entwicklung eines Indikatorensystems, um Benachteiligungen etwa beim Zugang zum Studium, bei der Zusammensetzung von Hochschulgremien oder bei Stellenbesetzungen feststellen zu können. Ergebnis soll bis Ende 2011 ein Praxishandbuch sein, das Hochschulen hilft, Benachteiligungen aufgrund von Alter, Behinderung, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung und sexueller Identität zu erkennen und zu vermeiden. An dem Projekt beteiligen sich zehn Hochschulen aus west- und ostdeutschen Bundesländern: die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, die Brandenburgische Technische Universität Cottbus, die Universität Duisburg-Essen, die Fachhochschule Erfurt, die Universität Hamburg, die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, die Universität zu Köln, die Hochschule Mannheim und die Technische Universität München. Diese Hochschulen haben bereits vielfältige Maßnahmen zum Thema Diversity eingeführt. Ideen und Know-how können nun hochschulübergreifend gebündelt, systematisiert und - unter Hinzuziehung internationaler Erfahrungen - weiterentwickelt werden. Mit der Durchführung hat die ADS die Prognos AG beauftragt. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, betonte: „Hochschulen bilden zukünftige Führungskräfte aus, die mit ihrem Wissen und ihren Kompetenzen maßgeblichen Einfluss auf gesellschaftliche Entwicklungen und Unternehmenskulturen haben werden. Gelingt es an Hochschulen, eine Kultur der Antidiskriminierung zu verankern, können die dort ausgebildeten Fachkräfte Multiplikatoren für einen fairen Umgang in der Arbeitswelt und darüber hinaus werden.“ Die Prorektorin der Universität zu Köln, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger und Uta Klein, Professorin für Gender und Diversity an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel unterstrichen: „Hochschulen sind nach ihrer Grundstruktur auf Leistung angelegt. Wer schwierigere Ausgangsbedingungen hat oder nicht genau in die vorgegebenen Schemata passt, hat oftmals keinen Erfolg. Daher ist eine aktive, auf Diversität angelegte Hochschulpolitik von grundlegender Bedeutung. Zum anderen sind Hochschulen gefordert, als ‚Labore der Zukunft‘ in den gesellschaftlichen Dialog über Zukunftsfragen wie dem konstruktiven Umgang mit Vielfalt in der Gesellschaft und der Verwirklichung von Chancengleichheit zu treten. Das von der ADS angestoßene Projekt hilft uns, Diskriminierungsfreiheit und echte Chancengleichheit an unserer Hochschule zu verwirklichen“. Die Antidiskriminierungsstelle war mit Inkrafttreten des AGG im August 2006 errichtet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.Quelle: Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom 15.07.2010
http://www.antidiskriminierungsstelle.de