Antidiskriminierungsstelle des Bundes legt ersten Bericht an den Bundestag vor

21.12.2010 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Empfehlungen zu mehrdimensionaler Diskriminierung

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat gemeinsam mit den zuständigen Beauftragten der Bundesregierung und des Bundestages ihren ersten Bericht an den Deutschen Bundestag vorgelegt. Wie die Leiterin der ADS, Christine Lüders, am Dienstag in Berlin mitteilte, wurde die mehr als 100-seitige Darstellung jetzt dem Bundestagspräsidenten übersandt. Der Bericht beschäftigt sich insbesondere mit so genannten mehrdimensionalen Diskriminierungen. Eine mehrdimensionale Diskriminierung liegt beispielsweise dann vor, wenn eine muslimische Frau mit Kopftuch bei der Stellensuche abgewiesen wird und der Arbeitgeber argumentiert, er wünsche keine weiblichen Beschäftigten ausländischer Herkunft. Hier wird die Bewerberin also als Frau, als Migrantin und wegen ihrer Religion diskriminiert. Der vorgelegte Bericht erörtert unter anderem folgende Fragen: Was bedeutet es für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, wenn sie beispielsweise nicht allein aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Behinderung, sondern wegen einer Kombination beider Gründe diskriminiert werden? Kommen bestimmte Kombinationen von Diskriminierungsgründen besonders häufig vor? Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen solche Benachteiligungen zu wehren? Und welche Herausforderungen stellen sich für die Beratungsarbeit und die Auseinandersetzung vor Gericht in diesen Fällen? Ausgehend von diesen Fragen enthält der Bericht eine Reihe von Empfehlungen, die insbesondere die Öffentlichkeits- und Beratungsarbeit, Forschung und Datenerhebung sowie die Gesetzgebung betreffen. So schlägt die ADS beispielsweise vor, dass bei Gerichtsprozessen der Aspekt mehrdimensionaler Diskriminierung bei der Höhe der Entschädigung angemessen berücksichtigt werden sollte. Außerdem wird angeregt, im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine gesetzliche Begriffsbestimmung von mehrdimensionaler Diskriminierung vorzunehmen. Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, sagte anlässlich der Vorlage des Berichts: „Wegen der Wichtigkeit des Themas haben wir uns zur Vorlage eines Berichts zu mehrdimensionalen Diskriminierungen entschieden. Damit greifen wir auch Forderungen der EU-Kommission auf, diesem aktuellen und politisch relevanten Problembereich entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen.“ Der Bericht wurde in enger Zusammenarbeit mit dem 14-köpfigen Beirat der ADS sowie gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, dem Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten erarbeitet. Zum Anhang des Berichts zählen auch zwei wissenschaftliche Expertisen zum Thema mehrdimensionale Diskriminierungen. Mit der Vorlage des Berichts folgt die Antidiskriminierungsstelle ihrem gesetzlichen Auftrag. In Paragraph 27 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes heißt es: „Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages legen gemeinsam dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre Berichte über Benachteiligungen aus den in Paragraph 1 genannten Gründen vor und geben Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung dieser Benachteiligungen.“

Quelle: Pressemitteilung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vom 21.12.2010
http://www.antidiskriminierungsstelle.de