Arbeitsrechtliche Kommission wieder arbeitsfähig

13.09.2010 | Sozialmanagement | Nachrichten

Die Delegiertensammlung der Dienstnehmer in der Diakonie hat die Dienstnehmervertreter für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD gewählt.

Kassel (DW EKD) - Die Delegiertensammlung der Dienstnehmer in der Diakonie hat am 08.09.2010 die Dienstnehmervertreter für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD gewählt. Damit ist die Arbeitsrechtliche Kommission wieder arbeitsfähig. Die Amtsperiode der Arbeitsrechtlichen Kommission war im Dezember 2009 abgelaufen. Die Dienstgeberseite hatte bereits am 4. Februar 2010 ihre Vertreter gewählt. Die Dienstnehmerseite hat auf zwei Delegiertenversammlungen im Januar 2010 und April 2010 die Wahl zur Arbeitsrechtlichen Kommission verweigert. Daraufhin hatte die Diakonische Konferenz auf ihrer Sondersitzung im Juni 2010 beschlossen, dass nicht mitwirkungsbereite Dienstnehmervertretungen „kein Recht zur Benennung in die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD haben“. Elf Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen hatten zuvor mitgeteilt, dass sie nicht länger im Dritten Weg und damit in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Werkes mitarbeiten wollen. Sie fordern die Aufnahme von Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften. Aus diesem Grund hatte die Diakonische Konferenz eine Änderung der Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der EKD beschlossen. Mit der am 08.09.2010 erfolgten Wahl kann die Arbeitsrechtliche Kommission die Arbeit wieder aufnehmen. Die aus Dienstnehmern und Dienstgebern paritätisch besetzte Kommission handelt die Rahmenbedingungen für die Arbeit von etwa 120.000 Mitarbeitenden in der Diakonie aus.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 08.09.2010
http://www.diakonie.de