Ausländische Qualifikationen anerkennen – Fachkräftepotentiale für die Pflege ausschöpfen

18.10.2010 | Altenhilfe | Nachrichten

bpa begrüßt Anträge im Bundestag und fordert rasche Umsetzung

Der von der Bundeskanzlerin angekündigte „Herbst der Entscheidungen“ sorgt auch beim Thema Fachkräftemangel für Bewegung. Am letzten Freitag (08.10.2010) hat der Bundestag zwei entsprechende Anträge beraten. CDU/CSU und FDP fordern die Bundesregierung auf, eine Regelung für ein vereinfachtes sowie zügiges Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen vorzulegen. Es soll ein Rechtsanspruch auf das Verfahren eingeführt werden und innerhalb von sechs Monaten sollen die Qualifikationen bewertet werden. „Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein enorm wichtiger Baustein, um den zukünftigen Fachkräftebedarf in der Pflege zu decken. Komplizierte Regelungen führen nur dazu, dass die Abschlüsse der im Land befindlichen Fachkräfte weiterhin nicht anerkannt werden und interessierte Fachkräfte einen Bogen um Deutschland machen. Deshalb brauchen wir ein entsprechendes Gesetz“, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). Experten gehen in den kommenden 10 Jahren von einem Gesamtbedarf von zusätzlichen 300.000 Pflegekräften aus. „Um dem Fachkräftemangel in der Pflege in den Griff zu bekommen, müssen wir alle Register ziehen. Die bessere Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Pflege ist dabei ein wichtiger Baustein. Zahlreiche ausländische Pflegefachkräfte arbeiten in unseren Einrichtungen, ohne dass ihre Abschlüsse anerkannt werden. So können wir sie nicht gemäß ihrer tatsächlichen Qualifikation einsetzen. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung sich unserem Anliegen angenommen hat und ausdrücklich auf die Probleme der fehlenden Pflegefachkräfte eingegangen ist. Jetzt brauchen wir eine rasche Umsetzung. Davon würden alle profitieren: die Pflegebedürftigen, die Pflegekräfte und die Pflegeeinrichtungen“ erklärt Meurer. „Die Anerkennung sollte zudem unbedingt von finanziellen Förderungsmaßnahmen für erforderliche Nachschulungen begleitet werden. Nur so ist die Wirksamkeit eines Gesetzes gewährleistet.“ Ein Anerkennungsgesetz muss nach Ansicht des bpa regeln, dass schon vor der Einreise nach Deutschland genau geklärt werden kann, wie die ausländische Berufsqualifikation hier eingestuft wird und welche Maßnahmen zur Anerkennung gegebenenfalls noch nötig sind. Nach Ansicht des bpa bedarf es dazu einer zentralen Anerkennungsstelle mit umfassendem Datenmaterial zu den ausländischen Abschlüssen. Es müssen vorhandene Kenntnisse und Berufserfahrungen so weit wie möglich berücksichtigt werden. Sofern diese Anforderungen dann erfüllt sind, muss es einen Anspruch für die Fachkräfte auf behördliche Anerkennung innerhalb einer kurzen Frist geben. International anerkannte Abschlüsse in der Krankenpflege sind ohne zusätzliche Nachweise anzuerkennen. Gleiches muss für Abschlüsse gelten, die sich nachweislich an den Anforderungen europäischer Abschlüsse orientieren.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) vom 13.10.2010
http://www.bpa.de