AWO: Der Kabinettsentwurf entspricht nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
"Der heutige Kabinettsentwurf zu den Hartz IV-Regelbedarfen entspricht leider nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010", so der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Karlsruher Richter verlangten transparente, sachgerechte und am tatsächlichen Bedarf orientierte Regelsätze als Berechnungsgrundlage für das physische und soziale Existenzminimum. Dies sei nicht der Fall. "In unserer Analyse haben wir festgestellt, wie unzureichend die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllt wurden", betont Stadler. Es sei beinahe unmöglich, die verwirrende Bedarfsberechnung überhaupt nachzuvollziehen. Für Hoteliers würden zügig Milliarden-Steuergeschenke beschlossen oder riesige Summen für Banken-Rettungsschirme umgehend bereitgestellt. "Bei denen aber, die es am Nötigsten haben, überbietet sich die Regierung darin, die Bedarfe möglichst kleinzurechnen, um irgendwo wieder ein paar Millionen einzusparen", so der AWO-Bundesvorsitzende. Da stimme die Verhältnismäßigkeit überhaupt nicht mehr und dies sei sozial zutiefst ungerecht. Zu begrüßen sei es, wenn die Bundesregierung den Forderungen tatsächlich folgt und davon Abstand nehme, die Jobcenter mit sachfremden Aufgaben wie Bildungs- Kultur- und Nachhilfeangeboten zu belasten. Die Stellungnahme der AWO als PDF zum Download unter www.awo.org/standpunkte-und-positionen/sozialpolitik-arbeitsmarkt.html.Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 20.10.2010
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