Baden-Württemberg: Landtag beschließt Novellierung des Landespflegegesetzes
Sozialministerin Dr. Monika Stolz: Pflegeberufe werden attraktiver
Land hat in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes beschlossen Der baden-württembergische Landtag hat heute (9.6.) in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes beschlossen. „Mit dem Gesetzentwurf legt Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein Gesamtkonzept für den Ausbau der Pflegeberufe und der Berufe im Vor- und Umfeld von Pflege vor. Die neuen Regelungen werden dazu beitragen, dass die pflegerische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch in Zukunft auf einem hohen Niveau und aus eigener Kraft gesichert werden kann“, begründete Sozialministerin Dr. Monika Stolz die neuen Regelungen.Um die in den kommenden Jahren zunehmende Zahl von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen auf einem hohen Qualitätsniveau versorgen zu können, müssten weitere Personengruppen für die Arbeit in der Pflege gewonnen werden. „Mit der Änderung des Landespflegegesetzes wollen wir die Pflegeberufe für sämtliche Bildungsabschlüsse attraktiver ausgestalten. Dazu gehören für uns auch durchlässigere Strukturen zwischen den unterschiedlichen Ausbildungs- und Berufsbildern. Mit der Gesetzesänderung sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um neue Berufsbilder zu erproben und bestehende Berufsbilder weiterzuentwickeln“, so die Ministerin im Landtag.
Ausgehend von dem prognostizierten Bedarf an Pflegekräften setze die Landesregierung auf gestufte Anforderungen von einfachen Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten bis hin zur hochkomplexen Pflege, die einer akademischen Qualifikation bedarf. Ganz bewusst werde dabei auch an jene 8.000 bis 9.000 junge Menschen im Land ohne Schulabschluss gedacht. Mit der Ausbildung zum Alltagsbetreuer oder Servicehelfer würden ihnen nicht nur die Kompetenzen vermittelt, die für einfache Versorgungs- und Betreuungstätigkeiten an der Seite erfahrener Kräfte notwendig wären. Wer die Ausbildung zum Alltagsbetreuer bestehe, habe zugleich einen Hauptschulabschluss. Da die Altenpflegehilfeausbildung durchlässig ausgestaltet ist, können geeignete Auszubildende bis in die Fachkraftausbildung aufsteigen. Darüber hinaus sollen die Pflegehelferberufe (Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe) weiter entwickelt und über die reine Hilfe hinaus für Absolventinnen und Absolventen der Hauptschulen attraktive und durchlässige Einstiegsmöglichkeiten in die Pflegeberufe geschaffen werden. Erprobt werden soll auch ein Studiengang für Pflegekräfte. Damit sollen sie die Qualifikation erwerben, um in Übereinstimmung mit dem ärztlichen Berufsrecht in erweitertem Umfang arztnahe Tätigkeiten übernehmen zu können, die nicht zwingend ein Arzt selbst ausführen muss. Vorgesehen sei, diese Weiterbildung als Bachelorstudiengang an der Dualen Hochschule in Karlsruhe einzurichten.
Ergänzt werde die Berufslandschaft zur Versorgung kranker und alter Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen durch die hauswirtschaftlichen Berufe und die sozialen Berufe Heilerziehungspfleger, Arbeitserzieher, Erzieher mit Schwerpunkt Jugend- und Heimerzieher sowie Haus- und Familienpfleger.
Quelle: Pressemitteilung des Baden-Württembergischen Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren vom 09.06.2010
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/232306.html