Baden-württembergischer Landtag berät Novellierung des Landespflegegesetzes

06.05.2010 | Altenhilfe | Nachrichten

Staatssekretär Dieter Hillebrand: Pflegerische Versorgung auf hohem Niveau wird auch in Zukunft gesichert Mit Änderung des Landespflegegesetzes wollen wir Pflegeberufe für sämtliche Bildungsabschlüsse attraktiver ausgestalten

Gesetzentwurf zur Änderung des Landespfleggesetzes beraten. Mit dem Gesetzentwurf legt Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein Gesamtkonzept für den Ausbau der Pflegeberufe und der Berufe im Vor- und Umfeld von Pflege vor. „Die neuen Regelungen werden dazu beitragen, dass die pflegerische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes auch in Zukunft auf einem hohen Niveau und aus eigener Kraft gesichert werden kann. Das vorgelegte Gesamtkonzept eröffnet noch mehr Menschen im Land attraktive und zeitlich überschaubare Wege in die Pflegeberufe“, sagte Staatssekretär Dieter Hillebrand bei den Beratungen im Landtag.

Um die in den kommenden Jahren zunehmende Zahl von pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen auf einem hohen Qualitätsniveau versorgen zu können, müssten weitere Personengruppen für die Arbeit in der Pflege gewonnen werden. „Mit der Änderung des Landespflegegesetzes wollen wir die Pflegeberufe für sämtliche Bildungsabschlüsse attraktiver ausgestalten. Dazu gehören für uns auch durchlässigere Strukturen zwischen den unterschiedlichen Ausbildungs- und Berufsbildern. Mit der Gesetzesänderung sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, neue Berufsbilder zu erproben und bestehende Berufsbilder weiterzuentwickeln“, begründete der Staatssekretär die vorgesehenen Änderungen.

Ausgehend von dem prognostizierten Bedarf an Pflegekräften setze die Landesregierung auf gestufte Anforderungen von einfachen Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten bis hin zur hochkomplexen Pflege, die einer akademischen Qualifikation bedarf.

Ganz bewusst sei dabei auch an jene 8.000 bis 9.000 junge Menschen im Land ohne Schulabschluss gedacht. Mit der Ausbildung zum Alltagsbetreuer oder Servicehelfer würden ihnen nicht nur die Kompetenzen vermittelt, die für einfache Versorgungs- und Betreuungstätigkeiten an der Seite erfahrener Kräfte notwendig wären. Wer die Ausbildung zum Alltagsbetreuer bestehe, habe zugleich einen Hauptschulabschluss. Über eine Durchlässigkeit in die Altenpflegehilfeausbildung sei dann bei Eignung ein Aufstieg bis in die Fachkraftausbildung möglich. Darüberhinaus solle eine Weiterentwicklung der Pflegehelferberufe (Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe) über die reine Hilfe hinaus für Absolventinnen und Absolventen der Hauptschulen attraktive und durchlässige Einstiegsmöglichkeiten in die Pflegeberufe schaffen. Erprobt werden soll auch ein Studiengang für Pflegekräfte. Damit sollen sie die Qualifikation erwerben, um in Übereinstimmung mit dem ärztlichen Berufsrecht in erweitertem Umfang delegationsfähige Tätigkeiten übernehmen zu können. Vorgesehen sei, diese Weiterbildung als Bachelorstudiengang an der Dualen Hochschule in Karlsruhe zu konzipieren.

Ergänzt werde die Berufslandschaft zur Versorgung kranker und alter Menschen sowie von Menschen mit Behinderungen durch die hauswirtschaftlichen Berufe und die sozialen Berufe Heilerziehungspfleger, Arbeitserzieher, Erzieher mit Schwerpunkt Jugend- und Heimerzieher sowie Haus- und Familienpfleger.

Quelle: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg http://www.sm.baden-wuerttemberg.de