Barrierefreies Europa: Kommission will Zugangserleichterungen für 80 Millionen behinderter Menschen
Für die meisten Menschen ist es eine Selbstverständlichkeit, mit dem Bus zum Einkaufen zu fahren, im Internet zu surfen oder eine Fernsehserie zu schauen. Doch für 80 Millionen Europäer mit Behinderungen liegen solche alltäglichen Beschäftigungen nicht im Bereich des Möglichen. Die Europäische Kommission hat am 15.11.2010 eine neue Strategie angenommen, die diese Hindernisse aus dem Weg räumen soll. Sie zeigt auf, was von Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten zu tun ist, damit Menschen mit Behinderungen ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können. In den kommenden 10 Jahren geht es dabei um konkrete Maßnahmen wie die gegenseitige Anerkennung von Behindertenausweisen, die Förderung behindertengerechter Normung oder die gezielte Berücksichtigung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und bei den Vorschriften über staatliche Beihilfen. Diese Aktionen versprechen nicht nur einen erheblichen gesellschaftlichen Nutzen, sondern dürften auch die europäische Wirtschaft ankurbeln. So könnten sie den EU-Markt für Technik und Dienstleistungen für Behinderte fördern, dessen Jahresumsatz schon heute auf über 30 Mrd. EUR geschätzt wird. Die Europäische Kommission erwägt ferner, bis 2012 einen „europäischen Rechtsakt über die Zugänglichkeit“ vorzuschlagen, um den Binnenmarkt für barrierefreie Produkte und Dienste weiter voranzubringen. „Damit Menschen mit Behinderungen vollständig in unsere Gesellschaft und Wirtschaft integriert werden können, muss ihnen der Zugang zu öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln und zu elektronischen Diensten erleichtert werden,“ so Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft. „Zwei sehr wirksame Lösungsansätze für dieses Problem sind die Entwicklung europäischer Normen für barrierefreie Produkte und Dienste sowie die Nutzung der öffentlichen Auftragsvergabe zur Sicherung der Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude. Mit vergleichbaren Maßnahmen wurden in den USA spürbare Erfolge sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf wirtschaftlicher Ebene erzielt. Auch unsere Binnengrenzen sollten für Menschen mit Behinderungen durchlässiger werden: Eine Person mit einer anerkannten Behinderung, die in ein anderes Land in der EU umzieht, sollte in ihrem neuen Wohnsitzmitgliedstaat die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen können wie in ihrem Herkunftsstaat, beispielsweise die kostenlose oder ermäßigte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Meine Vision ist ein wirklich barrierefreies Europa für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2020.” In der Europäischen Union hat jede sechste Person eine leichte bis schwere Behinderung. Das sind etwa 80 Millionen Menschen. Mehr als ein Drittel der über 75-Jährigen haben Behinderungen, die sie in gewissem Maße beeinträchtigen. Diese Prozentsätze dürften weiter ansteigen, da die Bevölkerung in der EU immer älter wird. Zu häufig bleibt der großen Mehrheit dieser Menschen eine volle Teilhabe an der Gesellschaft und Wirtschaft wegen physischer oder sonstiger Barrieren, aber auch aufgrund von Diskriminierungen, verwehrt. Das Ausräumen solcher Barrieren ist nicht nur eine Herausforderung für unsere Gesellschaft, sondern kann auch neue Marktmöglichkeiten eröffnen. Eine Studie des Royal National Institute of the Blind, das die Interessen von sehbehinderten Menschen im Vereinigten Königreich vertritt, zeigte beispielsweise, dass eine Supermarktkette, die 35 000 GBP in eine barrierefreie Website investierte, jährlich zusätzliche Einnahmen in Höhe von über 13 Mio. GBP erwirtschaftet. Einer deutschen Studie zufolge würden behindertengerechte Einrichtungen den Reiseverkehr von Menschen mit Behinderungen wesentlich ankurbeln und den Jahresumsatzes des deutschen Fremdenverkehrssektors um 620 bis 1 900 Mio. EUR steigern. Vor diesem Hintergrund bekräftigt die Europäische Union mit der am 15.11.2010 von der Kommission vorgestellten Strategie ihren Willen, sich für die Situation der Europäer mit Behinderungen einzusetzen. Die Strategie ergänzt und unterstützt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die in erster Linie für die Behindertenpolitik zuständig sind. Im Zentrum der EU-Strategie steht das Ziel, Menschen mit Behinderungen dazu zu befähigen, ihre Rechte als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft wahrzunehmen, und die Hindernisse auszuräumen, die ihnen den Alltag erschweren. Hauptmaßnahmen sind:Zugänglichkeit: Nutzung der Normung, der öffentlichen Auftragsvergabe und der Vorschriften über staatliche Beihilfen für die Durchsetzung barrierefreier Produkte und Dienste mit dem Zusatznutzen der Ausweitung des EU-Marktes für Hilfsmittel („europäischer Rechtsakt über die Zugänglichkeit“). Dieser Markt dürfte, wie die Erfahrung in den Vereinigten Staaten zeigt, in den nächsten Jahren erheblich anwachsen.
Teilhabe: Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen müssen als gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft in den Genuss aller Vorteile der EU-Bürgerschaft kommen. Daher ist zu gewährleisten, dass Behindertenausweise und sonstige Ansprüche anerkannt werden. Die Verwendung von Gebärdensprache und Brailleschrift bei Wahlen oder im Umgang mit EU-Behörden muss erleichtert werden. Webseiten und urheberrechtlich geschützte Werke - beispielsweise Bücher - in zugänglichen Formaten müssen gefördert werden.
Finanzierung: Es gilt zu gewährleisten, dass die EU-Programme und –Finanzhilfen in Bereichen, die für Menschen mit Behinderungen von Belang sind, für die Förderung angemessener Arbeitsbedingungen für professionelle und informelle Pflegekräfte und die Entwicklung von Finanzierungssystemen für die persönliche Betreuung genutzt werden.
Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (im Rahmen der hochrangigen Gruppe „Behinderungsfragen“) und der Zivilgesellschaft: Schaffung eines Forums für den Austausch von Informationen und die Koordinierung von Maßnahmen, insbesondere in der Frage der Übertragbarkeit von Ansprüchen, wie z.B. in Bezug auf die persönliche Betreuung.
Sensibilisierung: Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Behinderung und behindertengerechte Einrichtungen, beispielsweise durch die Verleihung eines europäischen Preises für gut zugängliche Städte.
Datenerfassung und Überwachung: Gewährleistung besserer Informationen über die Situation der Menschen mit Behinderungen in Europa und die Hindernisse, die ihnen den Alltag erschweren; Ermittlung erfolgreicher Unterstützungsstrukturen in den Mitgliedstaaten und Förderung solcher Strukturen.
Hintergrund
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union heißt es: „Die Union anerkennt und achtet den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft.“ Darüber hinaus haben sich die Europäische Union und sämtliche 27 Mitgliedstaaten durch die Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits dazu verpflichtet, ein barrierefreies Europa zu schaffen. Die am 15.11.2010 vorgestellte Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen konkretisiert die in der Strategie Europa 2020 (IP/10/225) und im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 (IP/10/1390) vorgesehenen Maßnahmen.Weitere Informationen
Die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 „Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ sowie andere einschlägige Unterlagen finden Sie unter: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=89&newsId=933&furtherNews=yes Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft: http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm MEMO/10/578Quelle: Europa Press Releases RAPID vom 15.11.2010
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/10/1505&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en