Berliner Senat bringt erstes Partizipations- und Integrationsgesetz der Bundesrepublik auf den Weg

03.08.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Berlin wird das erste Land der Bundesrepublik mit einem Partizipations- und Integrationsgesetz sein.

Auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm, hat der Senat heute den Entwurf des „Gesetzes zur Regelung von Partizipation und Integration“ verabschiedet. Er wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit dem Gesetz werden die verbesserte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten sowie die interkulturelle Öffnung der Verwaltung auf eine gesetzliche Basis gestellt. Berlin schlägt mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz einen neuen Weg hin zu mehr Gleichberechtigung ein. Senatorin Bluhm: „In Berlin leben Menschen aus über 180 Ländern zusammen. Diese Vielfalt an Erfahrungen, Weltanschauungen, religiösen Einstellungen stellt ein wichtiges Potenzial für die Stadt dar. Es gibt eine große Zahl von Berlinerinnen und Berlinern mit Migrationshintergrund, die sehr erfolgreich in Berlin wirken, als Abgeordnete, Künstlerinnen und Künstler, als Unternehmerinnen und Unternehmer, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Dennoch spiegeln die staatlichen Einrichtungen des Landes Berlin diese Vielfalt der Bevölkerung nicht ausreichend wider. Nach wie vor gibt es aufgrund der nicht-deutschen Herkunft strukturelle Benachteiligungen im Bildungswesen, im Erwerbsleben, auf dem Wohnungsmarkt. Auch die Zusammensetzung der demokratischen Beteiligungsgremien des Landes und der Bezirke ist nicht repräsentativ für die Bevölkerungsvielfalt in der Stadt. Um diese Ungleichgewichte und Benachteiligungen abzubauen, brauchen wir ein Gesetz für Berlin, das die Beteiligungsrechte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund verbindlich festschreibt und die Öffnung der gesellschaftlichen Institutionen für die Vielfalt der Stadtbevölkerung vorantreibt. Damit macht das Land auch deutlich, dass es Integration als einen gesellschaftlichen Prozess begreift. Er schließt die gesamte Berliner Bevölkerung ein und führt hin zu Gleichberechtigung und gleichen Teilhabechancen." Von dem Gesetzesvorhaben, so Bluhm, gehe das klare Signal an die Berlinerinnen und Berliner mit Migrationshintergrund aus, diese Stadt aktiver als bisher mitzugestalten: „Die Möglichkeit, aber auch die Bereitschaft, sich einzubringen, sind in einer Stadt, in der 25 % der Bevölkerung eingewandert sind oder aus Einwandererfamilien stammen, Voraussetzung für eine prosperierende, friedliche und gerechte Entwicklung.“ Dieser Aktivierungs- und Teilhabegedanke hat auch das Gesetzgebungsverfahren geprägt. Die Initiative für das Gesetz kam aus dem Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen. Eine Arbeitsgruppe des Beirates hat den Prozess konstruktiv begleitet. Einzigartig in einem Gesetzgebungsverfahren ist auch, dass rund 100 Migrantenorganisationen während der Anhörungsphase Stellung zu dem Gesetzesvorhaben beziehen konnten. Dabei standen erwartungsgemäß Positionen, die sich mehr und verbindlichere Regelungen gewünscht hätten, solchen Positionen gegenüber, denen die Regelungen zu weit gehen. Insgesamt aber ist das Gesetzesvorhaben von den Migrantenorganisationen sehr positiv aufgenommen worden als Einladung, sich aktiv an der Gestaltung der Stadt zu beteiligen. Kern des Gesetzes sind Regelungen zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung. Bluhm: „Dem öffentlichen Dienst muss es wesentlich stärker gelingen, sich auf die Vielschichtigkeit der Einwanderungsgesellschaft auszurichten. Diese interkulturelle Öffnung der Verwaltung und von landeseigenen Unternehmen zieht vor allem drei Konsequenzen nach sich:
  • Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz gelten als Qualifikationen von Beschäftigten bei Einstellungsverfahren und Beförderungen.
  • Die Vielfalt der Bevölkerung soll sich auch in der Beschäftigtenstruktur der staatlichen Institutionen widerspiegeln - ohne starre Quoten.
  • Alle Maßnahmen und Vorhaben der Institutionen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie der Vielfalt der Stadtbevölkerung gerecht werden, also nicht diskriminierend, sondern partizipations- und integrationsfördernd wirken.“
Das Gesetz definiert auch, was Migrationshintergrund bedeutet. Einen Migrationshintergrund haben demnach die erste und die zweite Einwanderergeneration. Diese neue Berliner Definition ist enger als die bisher gebräuchliche Definition des Mikrozensus. Darin bekommen auch Enkel von Eingewanderten noch einen Migrationshintergrund zugeschrieben. Ein weiteres wichtiges Anliegen des Gesetzes ist es, Institutionen zu stärken, um die Partizipation zu fördern. So wird das 1981 eingerichtete Amt des/der Integrationsbeauftragten auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Auch in den Bezirken werden künftig verbindlich Integrationsbeauftragte tätig sein. Der 2003 konstituierte Beirat für Integrations- und Migrationsfragen wird ebenfalls gesetzlich verankert. Besser berücksichtigt werden soll zudem die religiöse Vielfalt der Eingewanderten. So wird das Bestattungsgesetz dahingehend verändert, dass künftig auch sarglose Bestattungen erlaubt sind. Im Feiertagsgesetz wird es heißen: religiöse Feiertage statt wie bisher kirchliche Feiertage. Das Gesetz konzentriert sich auf einen zentralen Bereich der Integrationspolitik, nämlich die Verbesserung der Teilhabe. Es ersetzt keine Aktivitäten in anderen wichtigen integrationspolitischen Handlungsfeldern wie der Bildungs- oder Arbeitsmarktpolitik. Die Arbeitsmarktpolitik ist ebenso wie das Aufenthalts- und das Staatsangehörigkeitsrecht Bundesrecht. In diesen Bereichen hat das Land keine Regelungskompetenz. Der Bildungsbereich ist überwiegend Landesrecht. Hier sind bereits viele integrationsfördernde Maßnahmen in den geltenden Schul- und Hochschulgesetzen des Landes festgeschrieben. Das Partizipations- und Integrationsgesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.

Quelle: Pressemitteilung des Landes Berlin, Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, vom 03.08.2010
http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2010/08/03/304964/index.html