Bildungsleistungen dürfen Kinder nicht stigmatisieren

Nach Auffassung der Diakonie dürfen staatliche Bildungsleistungen, die die gesellschaftliche Teilhabe von Kinder aus Hartz-IV-Familien sichern sollen, diese Kinder nicht stigmatisieren.

Berlin, (DW EKD) - Nach Auffassung der Diakonie dürfen staatliche Bildungsleistungen, die die gesellschaftliche Teilhabe von Kinder aus Hartz-IV-Familien sichern sollen, diese Kinder nicht stigmatisieren. „Die Idee von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, Chipkarten statt Bildungsgutscheinen auszugeben, kann nur dann eine Lösung sein, wenn alle Kinder eine solche Karte erhalten. Wenn sie unabhängig vom Sozialleistungsbezug ausgegeben wird, droht auch keine Stigmatisierung“, sagt Kerstin Griese, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk der EKD am Mittwoch in Berlin. „Ab einem bestimmten Einkommen müssten dann die Eltern die Chipkarte auf eigene Kosten aufladen, mit der Kinder ins Schwimmbad gehen, Schreibhefte bezahlen, einen Sportverein oder die Musikschule besuchen können.“ Die Diakonie plädiert weiterhin in erste Linie für den Ausbau der sozialen Infrastruktur und verbesserte Geld- und Sachleistungen. So müsse der Kinderregelsatz erhöht werden, um den kinderspezifischen Bedarfen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen besser Rechnung zu tragen. „Kinder brauchen in Wachstumsphasen mehr zu essen und häufiger neue Kleidung“, sagt Griese. Ausgaben für schulische Bedarfe seien im Kinderregelsatz überhaupt nicht enthalten.  Auch müssten die Pauschalierungen überdacht werden. „Wir halten die langen Ansparzeiträume zum Beispiel für ein Kinderfahrrad für unrealistisch“, konkretisiert Griese.

Die Diakonie fordert zudem kostenfreie Angebote für schulisches Mittagessen und Nachhilfeunterricht,  für Sportverein und Musikschule sowie Fahrkosten für Kinder aus einkommensarmen Familien. „Ob diese Leistungen über eine Chipkarte oder anders angeboten werden, wichtig ist uns, dass die Kinder nicht stigmatisiert werden“, betont Griese. „Um allen Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen, brauchen sie Zugang zu außerschulischen Bildungs-, Sport- und Kulturangeboten.“ Aus diesem Grund setzt sich die Diakonie auch für den Erhalt einer ausreichenden kommunalen Infrastruktur, wie Musikschulen und Schwimmbäder, ein. Hintergrund sind die ersten Ideen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Kinderregelsätzen, die in den Medien veröffentlicht wurden. Das Karlsruher Urteil verlangt, die Kinderregelsätze neu zu berechnen und den Bedarf an Bildung zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 07.07.2010
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