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Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 vom Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 30. September 2010 das Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011) verabschiedet.
Er sieht die Übernahme des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst im Bund vom 27. Februar 2010 auf die Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger des Bundes vor. Der Bundesrat wird in einer seiner nächsten Sitzungen über das Gesetz beschließen.
Das BBVAnpG 2010/2011 regelt die Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2010 und 2011 in drei Schritten:
- lineare Erhöhung um 1,2 Prozent ab 1. Januar 2010
- lineare Erhöhung um 0,6 Prozent ab 1. Januar 2011,
- lineare Erhöhung um 0,3 Prozent ab 1. August 2011.
Die Erhöhung zum 1. August 2011 geht von dem gleichen Prozentsatz wie im Tarifbereich aus, wird jedoch gegenüber dem tariflichen Erhöhungssatz um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Der Unterschiedsbetrag wird der seit 1998 bestehenden Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt, mit der die Ausgaben des Bundeshaushalts für die Versorgung der Beamtinnen und Beamten des Bundes ab dem Jahre 2018 wirksam begrenzt werden soll.
Die Anpassung der Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2010 und 1. Januar 2011 erfolgt unter Anwendung der schrittweisen Abflachung des Versorgungsniveaus, die mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 eingeführt worden ist. Die zu diesen Zeitpunkten vorgesehenen zwei Versorgungsanpassungen werden folglich um insgesamt 1,08 Prozentpunkte vermindert. Die Hälfte der dadurch eingesparten Beträge wird ebenfalls der Versorgungsrücklage zugeführt.
Für die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erfolgt ergänzend eine Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro im Januar 2011. Anwärter erhalten 50 Euro.
Darüber hinaus schafft das BBVAnpG 2010/2011 die gesetzlichen Voraussetzungen für einen wirkungsgleichen Nachvollzug der tariflichen Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte (Altersteilzeit und FALTER-Arbeitszeitmodell). Ziel ist es, durch die Möglichkeiten eines flexiblen Eintritts in den Ruhestand und einer längeren Teilhabe am Berufsleben die besonderen Belange älterer Beschäftigter zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Sonderzahlung hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die nach dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) vorgesehene Erhöhung der Dienstbezüge um 2,44 % zum 1. Januar 2011 nicht wirksam werden zu lassen. Das BBVAnpG 2010/2011 verschiebt diese Erhöhung um vier Jahre auf den 1. Januar 2015.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 08.10.2010
http://www.bmi.bund.de