Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert Bundesrat zur Ablehnung der Hartz-IV-Neuregelung auf
Berlin. Als willkürlich bezeichnet die Bundesvereinigung Lebenshilfe die in den Hartz-IV-Neuregelungen verankerte Bemessung des Existenzminimums für erwachsene Menschen mit Behinderungen, die mit ihren Eltern in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Während Erwachsene, die allein leben, einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhalten, sollen Erwachsene, die – wie viele Menschen mit Behinderungen – noch bei ihren Eltern leben, mit 291 Euro auskommen müssen. „Es darf keine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung geben. Das Bundesverfassungsgericht hat eine transparente und nachvollziehbare Festsetzung gefordert – genau dies wird nicht umgesetzt!“, so der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Robert Antretter. „In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, es fehle an statistischem Material für diese Haushaltsgemeinschaften. Wenn das so ist, dann ist die Absenkung des Regelbedarfs willkürlich.“ Die Kürzung widerspricht auch dem Leitgedanken des Paragrafen 36 im Sozialgesetzbuch XII (Hilfe zum Lebensunterhalt). Hier geht der Gesetzgeber gerade bei Menschen, die wesentlich behindert oder pflegebedürftig sind und von ihren Eltern oder anderen Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft betreut werden, davon aus, dass sie nicht gemeinsam wirtschaften und daher keine Einspareffekte haben. Die Lebenshilfe hat sich seinerzeit für diese Vorschrift stark gemacht, weil nach ihrer Erfahrung Menschen mit Behinderungen häufig sogar einen höheren Bedarf haben, als er von den Regelsätzen überhaupt abgebildet wird, etwa bei Gesundheitsausgaben. Besonders bitter ist die Neuregelung für die Familien, bei denen die erwachsenen Angehörigen wohnen. Ihre Hilfsbereitschaft wird nicht anerkannt, sondern geschwächt. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert deshalb die Bundesländer auf, dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen in der Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember die Zustimmung zu verweigern. Alle Bundesländer wollen im Zug der geplanten Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ambulant betreute Wohnformen stärken. Robert Antretter erklärt dazu: „Dieser Zielsetzung wird der Boden entzogen, wenn Haushaltsgemeinschaften mit erwachsenen behinderten Menschen bei der Bemessung der Regelbedarfe schlechter gestellt werden.“Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. vom 06.12.2010
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