Caritas zu Kinderregelsätzen
Tatsächlichen Bedarf der Kinder berücksichtigen und Bildung fördern
Die Regelsätze für Kinder müssen angehoben werden, so der Deutsche Caritasverband. Dies sei logische Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsicherung. Der Deutsche Caritasverband hat die Kinderregelsätze entsprechend den vom Gericht aufgestellten Grundsätzen berechnet. Danach müssen die Kinderregelsätze gegenüber heute um je nach Altersgruppe 21 bis 42 Euro pro Monat erhöht werden. „Arme Familien brauchen eine bedarfsgerecht ermittelte Geldleistung, über die sie selbstbestimmt verfügen können“, so Caritas-Generalsekretär Georg Cremer. Gutscheine sind zusätzlich sinnvoll, um außerschulische Bildung und Befähigung zu ermöglichen. Der Deutsche Caritasverband schlägt hierzu einen Familienpass vor, mit dem örtliche Angebote wahrgenommen werden können wie der Unterricht an Musikschulen oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen. „Über einen Bildungspass können auch Familien mit niedrigen Einkommen außerhalb des Arbeitslosengeldes II unterstützt werden“, betont Georg Cremer. Eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung ist z. B. über eine Chipkarte möglich. Notwendige Nachhilfekosten müssen von den Jobcentern als Mehrbedarf getragen werden. Hierauf müssen arme Familien einen Rechtsanspruch bekommen. Allerdings kann Nachhilfe eine gute Schule nicht ersetzen. Es ist Aufgabe der Länder und der Kommunen, ihre Schulen so auszustatten und zu verbessern, dass alle Kinder eine Chance auf einen erfolgreichen Schulabschluss erhalten. Lehrmittelfreiheit für Kinder aus armen Familien muss in allen Bundesländern selbstverständlich sein. „Befähigung benachteiligter Kinder kann nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen den Streit über die Kostenverteilung lösen“, so Cremer. Kontakt:Dr. Thomas Becker, Abteilungsleiter Sozialpolitik, Handy: 0151 14271353,
E-Mail: thomas.becker@caritas.de
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 03.08.2010
http://www.caritas.de/presse?id=26351