Das Kindeswohl steht im Vordergrund

05.10.2010 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Fachtag der LZG zum Thema Kindesschutz bei Sucht in der Familie und Alkoholkonsum in der Schwangerschaft

Auf großes Interesse stieß ein Fachtag der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG), der sich dem Schutz des Kindeswohls im Kontext von elterlicher Sucht und Alkoholkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit widmete. Bei 170 Personen musste die Teilnahmeliste geschlossen werden, viele weitere Anmeldungen konnten aus Platzgründen nicht angenommen werden. Vertreterinnen und Vertreter aus Suchtkrankenhilfe und Jugendhilfe, aber auch Hebammen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jobcentern informierten sich einen Tag lang in Vorträgen und Workshops über ein Thema von großer individueller und gesellschaftlicher Tragweite. Der Fachtag machte deutlich, dass eine Suchterkrankung nicht nur die Süchtigen selbst betrifft, sondern immer auch deren Umfeld. Gerade Kinder aus suchtbelasteten Familien werden durch die Erkrankung ihrer Eltern Situationen ausgesetzt, die risikoreich für ihre Entwicklung sind und die Entstehung einer eignen Sucht begünstigen. Deutschlandweit leben über zweieinhalb Millionen Kinder unter 18 Jahren mit mindestens einem alkoholkranken Elternteil. Hinzu kommen etwa 50.000 Kinder mit drogenabhängigen Eltern. Die Zahlen von Kindern aus Familien mit stoffungebundenen Süchten wie der Glücksspielsucht oder Essstörungen oder weiteren stoffgebundenen Süchten wie Medikamentenabhängigkeit sind kaum bekannt.  Man kann davon ausgehen, dass in Deutschland mindestens jedes 7. Kind von einer elterlichen Suchterkrankung betroffen ist. „Diese vielen Kinder aus suchtbelasteten Familien gehören zu einer Risikogruppe, der unser besonderes Augenmerk gelten muss. Neben der Gefahr, selbst süchtig zu werden sind sie anfällig für Ängste, Depressionen und andere psychische Störungen. Sie stellen daher eine wichtige Zielgruppe der Suchtprävention dar“, sagte Ingo Brennberger, Drogenbeauftragter der Landesregierung. „Ebenso erschreckend ist, dass nach vorliegenden Schätzungen etwa jedes 250. Kind mit Schädigungen aufgrund des Alkoholkonsums der Mutter während der Schwangerschaft geboren wird“, so Ingo Brennberger weiter. „Auch hier sehen wir die Aufgabe, aufzuklären und wachzurütteln, um Kinder von Anfang an in ihrer gesundheitlichen Entwicklung zu schützen“. Alkohol ist die häufigste in der Schwangerschaft und Stillzeit konsumierte Substanz, die Fehlbildungen bei Neugeborenen verursacht. Jährlich werden etwa 10.000 Kinder mit alkoholbedingten Beeinträchtigungen geboren, 2.200 davon weisen massive Schädigungen im Sinne eines „Fetalen Alkoholsyndroms“ (FAS oder FASD) auf. Dennoch verzichtet kaum eine Schwangere grundsätzlich auf den Konsum von Alkohol. Die Expertinnen Brigitte Münzel von der Fachstelle für Suchtprävention beim SKM e.V. Köln und Jessica Wagner, Diplom-Psychologin am „Zentrum für Menschen mit angeborenen Alkoholschäden“  (Virchow Klinikum Charité Berlin) berichteten in Vorträgen aus ihrer Arbeit. Für Kinder aus suchtbelasteten Familien sind häufig Erzieherinnen in der Kita die ersten Kontaktpersonen außerhalb der Familie, denen von daher ein wichtiger Stellenwert im Bereich der Früherkennung und Frühintervention zukommt, berichtete  Brigitte Münzel. Kitas bieten diesen Kindern oft erstmals ein verlässliches Beziehungsangebot und erlauben ihnen,  Kind sein zu dürfen und zu erleben, dass es Spiel- und Entfaltungsräume gibt und dass für sie gesorgt wird. Gerade wenn die Zusammenarbeit mit dem suchtbelasteten Elternhaus schwierig ist, hat eine gute Vernetzung der Kita mit anderen Hilfssystemen wie Suchtkrankenhilfe und Jugendamt große Bedeutung. Für Kinder mit alkoholbedingten Schädigungen ist eine frühe Diagnosestellung wichtig, so Jessica Wagner. Das Spektrum der Beeinträchtigungen dieser Kinder reicht von leichten Konzentrationsproblemen bis hin zu starken Schäden in der geistigen und motorischen Entwicklung, Wachstumsstörungen und Gesichtsfehlbildungen. Bei begründetem Verdacht auf eine Alkoholschädigung können Eltern einen Termin zur medizinischen und psychologischen Diagnostik im Berliner FASD-Zentrum vereinbaren und werden hinsichtlich Therapie, Förderung und Beschulung des Kindes beraten. Weitere Referenten der LZG-Fachtagung griffen die Frage auf, was „Schutz des Kindeswohls“ genau bedeutet bzw. welche gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür gelten. Wie die Suchtkrankenhilfe sinnvoll zum Schutz des Kindeswohls beitragen kann, wurde anhand von Fällen aus der Praxis diskutiert. „Der Tag hat gezeigt, dass wir nicht müde werden dürfen, Kinder vor den Folgen des Suchtmittelkonsums ihrer Eltern zu schützen“, fasste LZG-Geschäftsführer Jupp Arldt  die Veranstaltung zusammen. „Mit unserer Kampagne „Mach dir nix vor“ zur Prävention des Alkoholmissbrauchs, die sich gerade unter dem Motto „alkoholfrei schwanger“ den werdenden und stillenden Müttern zuwendet und für den Verzicht auf Alkohol in dieser Lebensphase wirbt, sind wir auf dem richtigen Weg.“

Quelle: Pressemitteilung der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) vom 05.10.2010
http://www.lzg-rlp.de