DBfK zum Scheitern der Verhandlungen zu den Pflegenoten: Krise birgt Chance für Neubeginn
Seit Sommer versuchen Kostenträger und Leistungserbringer, auf der Basis des wissenschaftlichen Evaluationsberichtes zur Beurteilung der Pflege-Transparenzvereinbarungen und flankiert von zunehmendem politischem Druck, eine Verständigung zu kurzfristigen Änderungen zu erzielen. Nach einem langwierigen intensiven Verhandlungsgeschehen sind nun die Gespräche an einem Punkt ohne gemeinsames Ergebnis angekommen. Sowohl Unstimmigkeiten im Vorgehen als auch hinsichtlich Ausgestaltung und Umfang von möglichen kurzfristigen Anpassungen ließen – trotz Annährung - keine Einigung zu. Aus Sicht des DBfK wurden insgesamt die Empfehlungen aus dem Evaluationsbericht zu wenig herangezogen. Ein daran ausgerichtetes systematisches Vorgehen statt zunehmend weniger sachlich begründbarer Nachjustierungen, wäre sicherlich der überzeugendere Weg für alle Beteiligten bei diesem schwierigen Unterfangen gewesen. Der aktuelle Abbruch der Verhandlungen in der Selbstverwaltung beinhaltet aber auch die Chance auf einen Neuanfang. Die Ergebnisse des Projektes „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe" der Universität Bielefeld werden Anfang Dezember der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Erkenntnisse aus diesem Forschungsprojekt ermöglichen mit einer neuen Sichtweise den gesetzlichen Auftrag umzusetzen, um Verbrauchern verständliche und vergleichbare Informationen zur Verfügung zu stellen. Auf dem Weg zur Darstellung von Ergebnisqualität ist für den DBfK entscheidend, dass es bei den vergebenen Noten nicht zu einer Verwechselung von Dokumentationsdefiziten mit Versorgungsdefiziten kommt. Für den Verbraucher ist dies nicht unterscheidbar. Diesen kommt es darauf an, eine zuverlässige Aussage zur Qualität der Versorgung zu erhalten. Es besteht der gesetzliche Auftrag „die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich Ergebnis-und Lebensqualität, für Pflegebedürftige und ihre Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar“ darzustellen. Der DBfK wird sich auch künftig an der Entwicklung eines Verfahrens beteiligen, das eine zuverlässige Entscheidungshilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen darstellt.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe e.V. (DBfK) vom 25.11.2010
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