"Der Gesetzentwurf zu den Regelsätzen ist ungenügend"
AWO-Bundesverband kritisiert den Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze
"Der Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze ist ungenügend", so der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich der Anhörung im Bundestag am 22.11.2010. "Ausgerechnet bei der gesetzgeberischen Bestimmung der Leistungen für die wirklich Hilfebedürftigen in unserem Land versucht die Koalition mit allen Mitteln, die Bedarfe offensichtlich klein zurechnen", kritisiert der AWO Bundesvorsitzende. Die AWO habe erhebliche Zweifel, ob jene Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehalten wurden, die Regelsätze transparent und sachgerecht abzuleiten und den tatsächlichen Bedarf der Hilfebedürftigen zu decken. Wenn bei der Bemessung des Bedarfs der Einpersonenhaushalte künftig nicht mehr das Ausgabeverhalten der Erwachsenen mit den untersten 20 Prozent sondern nur noch mit den untersten 15 Prozent der Einkommen als Orientierung diene, führe das "zu einer willkürlichen Absenkung der Bedarfe.", so Wolfgang Stadler. Zudem sei es "nicht sachgerecht, jene Haushalte, die aufgrund niedriger und niedrigster Löhne und trotz Erwerbseinkommen auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, mit in die Bedarfsrechnungen einzubeziehen", betont der AWO Bundesvorsitzende. "Wir wissen seit einer kürzlich öffentlich gewordenen Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit, dass der Niedriglohnbereich noch größer ist, als bisher angenommen", so Wolfgang Stadler. "Deutschland braucht Lohngerechtigkeit und deshalb fordern wir endlich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in ganz Deutschland als absolute Lohnuntergrenze." Daneben müssten verbindliche branchenspezifische Lohnuntergrenzen vorangetrieben und die Tariflöhne gestärkt werden. Der AWO Bundesverband hat anlässlich der Bundestagsanhörung eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf erarbeitet. Darin wird unter anderem detailliert die Art der Bedarfsermittlung, der Lernförderung, Sanktionen, den Familienlotsen und der Möglichkeit der Pauschalierung der Unterkunftskosten kritisch beleuchtet.Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 22.11.2010
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