Der Internationale Sozialdienst ist Ansprechpartner bei Kindesentführungen
Der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) macht auf die Situation vermisster Kinder aufmerksam.
Berlin, 21.05.2010, von einem Fremden entführt, weggelaufen, vom eigenen Elternteil außer Landes gebracht: Der „Tag der vermissten Kinder“, der seit 1983 am 25. Mai begangen wird, steht für eine Bandbreite von Kinderschicksalen. Besonders tragisch ist, dass auch Eltern dazu beitragen, dass ihr Kind vermisst wird: Jedes Jahr werden weltweit viele Kinder von Ihren eigenen Eltern im Zuge eines Beziehungskonfliktes ins Ausland entführt. Der ISD im DV ist regelmäßig mit der Beratung und Koordinierung dieser Fälle befasst. Er ist Ansprechpartner für unterschiedlichste Arten der Kindesentführung und kann vielfältig Unterstützung bieten. Informationen erhalten betroffene Eltern im Internet unter: www.issger.de oder unter der Telefonnummer: 030 / 62980-403 Oft stehen bei Kindesentführungen die verlassenen Eltern im Fokus. „Machtlos sind aber in erster Linie die Kinder, die manchmal monatelang im Untergrund leben müssen und deren Bild aus Zeitungen und von Fernsehbildschirmen strahlt – als sichtbarer Beweis für die Unfähigkeit der Eltern, im Interesse ihrer Kinder zu handeln“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. „Die Kinder müssen im Mittelpunkt stehen. Ihnen gewährt die UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Deren Aufgabe ist es, im Interesse ihrer Kinder einvernehmliche Lösungen zu finden und dabei, soweit wie nötig, die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.“ so Löher weiter. Ein vermisstes Kind steht am Ende, nicht am Anfang eines Beziehungskonfliktes. Im Mittelpunkt der Arbeit des ISD stehen die Interessen der Kinder. In jedem Fall wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Wichtig sind frühzeitige Beratung und Konfliktlösung. Dabei versucht der ISD auch Dritte, wie Jugendämter oder Rechtsanwälte, einzubinden und deeskalierend zu wirken. Wird ein Kind vermisst, sollte es nicht vorrangig darum gehen, das Kind um jeden Preis zurückzuholen. Ziel sollte sein, Kinder ausfindig zu machen und dafür zu sorgen, dass ihr Recht auf Umgang mit beiden Eltern gewahrt bleibt und sie sorgenfrei aufwachsen können. Der ISD ist seit 2001 Teil des Deutschen Vereins. Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der kommunalen Spitzenverbände und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit, des Sozialrechts und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.Pressekontakt
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Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 21.05.2010