Deutsche Kandidatin in den Ausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention gewählt
Die Bochumer Rechtsprofessorin Theresia Degener wurde Anfang September bei den Vereinten Nationen in New York als Mitglied in den Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt.
Staatssekretär Andreas Storm begrüßte die Wahl Degeners: „Die Nominierung und Wahl von Frau Prof. Degener unterstreichen das nachhaltige Interesse Deutschlands an der weltweiten Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen. Ihre erfolgreiche Wahl ist für uns aber auch ein weiterer Ansporn, die Behindertenrechtskonvention in Deutschland mit einem eigenen Aktionsplan zügig umzusetzen.“ Auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hob die Bedeutung der Wahl von Frau Prof. Degener hervor: „Es freut mich, dass mit Frau Prof. Degener eine international und national erfahrene und anerkannte Expertin gewählt wurde, die sowohl die Unterstützung der Selbsthilfe als auch der Verbände der Menschen mit Behinderungen genießt und die aus eigenem Erleben Fachwissen einbringen kann.“ Frau Prof. Degener ist Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule Bochum und außerordentliche Professorin an der University of the Western Cape in Südafrika. Sie hat die Erarbeitung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen maßgeblich mitgestaltet und als Mitglied der deutschen Regierungsdelegation bei den Verhandlungen mit den Vereinten Nationen aktiv mitgewirkt. Nach Artikel 34 der UN-Behindertenrechtskonvention muss zur Überwachung der Umsetzung der Konvention beim Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf ein „Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet werden. Der Ausschuss umfasst nunmehr 18 Mitglieder aus den Vertragsstaaten. Der Ausschuss prüft unter anderem die Berichte der Vertragsstaaten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und verabschiedet Stellungnahmen („general comments“) zu einzelnen Artikeln der Konvention. Die Konvention gilt in Deutschland seit März 2009.Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 02.09.2010
http://www.behindertenbeauftragter.de