Deutscher Caritasverband kritisiert verkürzte Debatte um Bildungschipkarte
Bildungschipkarte kann Wahlrechte befördern
Berlin - „Die Bildungschipkarte ist ein sinnvolles Instrument, benachteiligten Kindern die Teilnahme an Musikschulen und Sportvereinen zu ermöglichen“, betont Georg Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes (DCV). Die Chipkarte wirke wie ein ergänzendes persönliches Budget, das arme Familien zweckgebunden für Teilhabeleistungen verwenden können. „Richtig umgesetzt, bevormundet sie arme Familien nicht, sondern erweitert ihre Entscheidungsmöglichkeiten.“, so Cremer. Die Chipkarte könne ein bedarfsgerechtes Sozialgeld für Kinder, wie es nun nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu berechnen ist, nur ergänzen, nicht ersetzen. Es gebe aber, so Cremer, Bildungsausgaben, die nicht sinnvoll durch das Sozialgeld für Kinder abgedeckt werden können, da dieses nur Durchschnittswerte enthalten könne. Nur ein Teil der Kinder brauche Nachhilfe, ein kleiner Betrag im Sozialgeld für alle Kinder nütze da nichts. Bei Bedarf müssten daher die Nachhilfe für arme Kinder von den Grundsicherungsstellen übernommen werden. Gleiches gelte für das Mittagessen in Ganztagsschulen. Auch hier könne die Bezahlung über eine Chipkarte erfolgen. „Die Erhöhung des Sozialgeldes für Kinder und die geplante Einführung einer Bildungschipkarte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, mahnt Cremer. Beides sei nötig, um die Chancen benachteiligter Kinder zu stärken. Der DCV hat durch Berechnungen, die den Vorgaben des Verfassungsgerichts genügen, festgestellt, dass die Regelsätze für Kinder je nach Altersgruppe zwischen 21 und 42 Euro pro Monat angehoben werden müssen. Die Position des DCV zu befähigenden Sachleistungen für Kinder aus Familien im SGB II-Bezug finden Sie unter http://www.caritas.de/2340.asp?id=1265&page=1&area=dcvQuelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 17.08.2010
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