Deutscher Pflegerat fordert Beteiligung der Pflege an Kommission zu Unterversorgung in ländlichen Gebieten

28.10.2010 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Berlin – Mit großer Verwunderung nimmt der Deutsche Pflegerat e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens (DPR), die Äußerungen des Bundesgesundheitsministers zur Kenntnis, nach denen eine Kommission geschaffen werden soll, die gemeinsam Maßnahmen gegen eine Unterversorgung im Gesundheitssystem in ländlichen Gebieten treffen soll – allerdings ohne Beteiligung der Pflege. Dem Gremium sollen neben den Bundesländern allein die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK), der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) angehören. „Damit wird die größte Berufsgruppe der am Versorgungsprozess Beteiligten, nämlich die Pflege, erneut außen vor gelassen“, so Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR in Berlin. Immerhin sei die Pflege mit mehr als 11.000 ambulanten Pflegediensten in erheblichem Umfang an der Versorgung beteiligt – und dies nicht nur im Rahmen der Pflegeversicherung. Der Minister verkenne offenbar konsequent die Bedeutung und das Potential der beruflich Pflegenden für die Gesundheitsversorgung in unserem Land. Insoweit bislang stets auf eine sektorenübergreifende und vernetzte Versorgung als „das Modell der Zukunft“ abgestellt wird, erscheint diese Haltung des Ministers völlig unverständlich. Insbesondere existierende Versorgungsmodelle wie „AGnES“, „Familiengesundheitspflege“ und weitere, bei denen Pflegekräfte verantwortlich in die medizinische Versorgung eingebunden wurden, haben bereits gezeigt, wie wichtig die Pflege als ein Stützpfeiler sein kann – kompetent und patientennah“, so Westerfellhaus weiter. Zudem müsse durch die konsequente Umsetzung des § 63 (3b) SGB V mit Versorgungsmodellen eine sinnvolle Neuverteilung von Aufgaben rasch erprobt werden. Denn es sei seit langem anerkannt, dass es zu einer Neuordnung und Weiterentwicklung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Gesundheitswesen kommen müsse, will man die Versorgung der Bevölkerung auf einem qualitativ hochwertigen Niveau sichern. „Gerade deshalb hatte der Gesetzgeber die Möglichkeit neuer Versorgungsmodelle, insbesondere unter größerer Einbeziehung der Pflege, im Sozialgesetzbuch verankert“, so Westerfellhaus. Der Minister müsse sich fragen lassen, wessen Interessen in einer solchen Kommission sichergestellt werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Pflegerates e.V. vom 27.10.2010
http://www.deutscher-pflegerat.de