Diakonie fordert Neuberechnung der Regelsätze

11.10.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Berlin (DW EKD) Nach Auffassung der Diakonie weist das Verfahren, mit dem die neuen Hartz-IV-Regelsätze ermittelt wurden, zahlreiche Schwächen auf. In einer Stellungnahme zu den „Referentenentwürfen der Bundesregierung zur Grundsicherung“ kritisiert die Diakonie unter anderem, dass die Bemessungsgrundlage nach unten korrigiert wurde. „Man nimmt nicht mehr die unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage für die Berechnung der Bedarfe von Erwachsenen, sondern nur noch die unteren 15 Prozent“, erklärt Kerstin Griese, sozialpolitischer Vorstand im Diakonischen Werk der EKD am Freitag in Berlin. Kritisch gesehen wird außerdem, dass viele Ausgaben willkürlich heraus gerechnet wurden. „Die neuen Regelsätze gehen davon aus, dass Hartz-IV-Empfänger keinen Tropfen Alkohol trinken, Grünpflanzen und Haustiere abschaffen und weder ein Fieberthermometer  noch eine Küchenuhr brauchen. Das erscheint uns doch sehr realitätsfremd. Nicht nachvollziehbar ist für uns auch, dass weder Zuzahlungen beim Arzt oder im Krankenhaus noch medizinische Hilfsmittel bei der Berechnung berücksichtigt wurden“, kritisiert Griese.
Die Diakonie setzt sich weiter für den Ausbau einer weitgehend beitragsfreien sozialen und Bildungs-Infrastruktur für Kinder und Jugendliche ein. „Dies würde allen Familien mit geringem und ohne Einkommen zu Gute kommen“, betont Griese. Neben der Förderung durch pädagogische Einrichtungen halte die Diakonie eine personengebundene Förderung für notwendig. Kinder hätten eigene spezifische Bedarfe, die in den Regelsätzen berücksichtigt werden müssten „Die Kinderregelsätze quasi einzufrieren und notwendige Leistungen in ein Gutscheinsystem für Nachhilfeunterricht, Mittagessen, Musik- und Sportangebote zu verlagern, erscheint uns nicht sinnvoll, so lange eine Stigmatisierung nicht ausgeschlossen werden kann und die praktische Umsetzung noch unklar ist“, sagt Griese. Die Diakonie vermisst im vorliegenden Referentenentwurf, dass die im Bundesverfassungsgerichtsurteil formulierte Kritik umgesetzt wird. Sie fordert daher eine Neuberechnung der Regelsätze. „Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung werden sozial benachteilige Menschen bereits zur Kasse gebeten. Die Kürzungen bei den arbeitsmarktpolitischen Integrationsleistungen, die Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge, die Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV- Empfänger sowie die Einsparungen beim Wohngeld stehen in keiner Relation zu den Ausgaben für Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder sowie die geringfügige Regelsatzerhöhung“, erklärt Griese. Hier können Sie die vollständige Stellungnahme der Diakonie zu den Referentenentwürfen der Bundesregierung zur Grundsicherung nachlesen.

Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 08.10.2010
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