Diakonie hält Regelsatz deutlich über 400 Euro für erforderlich
Berlin (DW EKD) - Die Diakonie hält einen Regelsatz von deutlich über 400 Euro für erforderlich. „Gesellschaftliche Teilhabe ist ein zentrales Ziel von Sozialpolitik. Um dies zu erreichen, brauchen wir Regelsätze, die den sozialen und kulturellen Mindestbedarf decken“, sagt Diakonie-Präsident Klaus- Kottnik am Montag in Berlin. Besondere Bedeutung kommt den Kinderregelsätzen zu. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Die Kinderregelsätze müssen sich an den kindlichen Entwicklungsphasen und dem speziellen Bedarf von Kindern und Jugendlichen orientieren“, sagt Kottnik. Schon allein der schulische Bedarf könne zusätzliche Hilfe notwendig machen. Grundsätzlich setzt sich die Diakonie für einen Ausbau und die Sicherung der vorhandenen Infrastruktur ein. „Bildungsangebote wie Nachhilfeunterricht, Sport und Musik, kostenfreies Mittagessen sowie Freizeitgestaltung von allen Kindern und Jugendlichen können zum Beispiel durch mehr Ganztagesschulen abgedeckt werden. Diese Angebote könnten von allen Kindern genutzt werden - unabhängig vom Sozialleistungsbezug“, erklärt Kottnik. „Die zunehmende Kinderarmut in Deutschland ist heute eines der drängendsten sozialen Probleme. Der Ausbau einer weitgehend beitragsfreien sozialen und Bildungs-Infrastruktur ist eine Hauptforderung der Diakonie und ein wesentlicher Beitrag zur Teilhabe von allen Familien mit geringem oder ohne Einkommen“, hebt der Diakonie-Präsident hervor. „Neben der Förderung pädagogischer Einrichtungen wie Kitas und Schulen halten wir eine personengebundene Unterstützung für notwendig. Ein personenbezogenes Finanzierungspaket muss zur Verbesserung der sozialen und kulturellen Teilhabe beitragen. Es kann zum Beispiel durch eine Chipkarte organisiert werden, wenn sie alle Kinder erhalten. So kann Stigmatisierung vermieden und die enge Vernetzung mit der Jugendhilfe sichergestellt werden, so dass keine Doppelstrukturen entstehen“, sagt Kottnik. Nach Auffassung der Diakonie sind Geldleistungen Sachleistungen vorzuziehen. „Dies stärkt die Autonomie der Menschen und fördert das eigenverantwortliche Wirtschaften“, erklärt der Diakonie-Präsident. Dennoch geht die Diakonie bei ihren Berechnungen nicht von einer rein pauschalierten Grundsicherungsleistung aus. Sie hält ergänzende einmalige Bedarfe sowie dauerhafte persönliche Zuschläge für notwendig. Dies geht aus einem aktuellen Positionspapier der Diakonie „Erwartungen der Diakonie an die Reform der Grundsicherung“ hervor. „Der Diakonie geht es nicht darum, einen möglichst hohen Regelsatz zu benennen, sondern den individuellen Bedarf zu decken - und der kann sehr unterschiedlich sein“, erklärt Kottnik. Erfahrungen aus den diakonischen Beratungsstellen zeigten, dass es nur schwer möglich sei, teure Elektrogeräte wie Waschmaschinen anzusparen. Hohe Flexibilität ist nach Ansicht der Diakonie vor allem im Gesundheitsbereich notwendig. „Wer eine Brille oder Hörgeräte, spezielle Ernährung und Medikamente braucht, kann dies nicht vom derzeitigen Regelsatz bezahlen. Diese Bedarfe sind sehr individuell und müssen daher auch individuell berechnet werden“, betont der Diakonie-Präsident. Dafür müssten die Ermessensspielräume der Behörden erweitert werden. Des Weiteren fordert die Diakonie, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und Asylsuchende in die allgemeinen Grundsicherungsleitungen zu integrieren. „Es ist integrationspolitisch widersinnig und verletzt die Menschenwürde, Asylsuchende über Jahre hinweg unzureichend auszustatten und vom sozialen und kulturellen Leben auszuschließen“, betont der Diakonie-Präsident. Das Positionspapier „Erwartungen der Diakonie an die Reform der Grundsicherung“ findet sich auf der Diakonie-Homepage.Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 23.08.2010
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