Ehrenamt braucht bessere Bedingungen: Freistellungen flexibilisieren
BJR-Hauptausschuss fordert bessere Möglichkeiten für Freistellungen zum Zwecke der Jugendarbeit – Flexibilisierung des Gesetzes gefordert
Der Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings (BJR) hat eine Weiterentwicklung des Gesetzes zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit gefordert. Darin wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Maßnahmen Ehrenamtliche in der Jugendarbeit für ihr Engagement freizustellen sind. Nach den Vorstellungen des BJR sollen auch Schüler/-innen und Studierende in das Gesetz einbezogen werden. Die Freistellungen sollen zudem flexibler und praxisnäher geregelt werden.Erweiterung des Personenkreises auf Schüler/-innen und Studierende
Auf der Basis des jetzigen Gesetzes können nur Arbeitnehmer/-innen sowie Auszubildende eine Freistellung beantragen. Der Bayerische Jugendring fordert, die bestehende Freistellungsregelung auch auf Schüler/-innen und Studierende auszuweiten. Christof Bär, Zweiter Präsident des BJR: „Studierende oder Schüler/-innen müssen sich Freiräume für Ihr Ehrenamt mühsam individuell erkämpfen. Gerade Schüler und Schülerinnen sind bislang von der individuellen Zustimmung ihrer Schulleitungen abhängig. Eine gesetzliche Regelung wäre hier eine wichtige Erleichterung für alle Seiten.“Zeitliche Flexibilisierung durch Freistellungskonten
Ehrenamtliche Jugendleiter/-innen können nach der jetzigen Gesetzeslage bis zu 15 Arbeitstage im Jahr für höchstens vier Veranstaltungen freigestellt werden. Auch hier plädiert der Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings für eine Veränderung: Es sollten in Zukunft „Freistellungskonten“ mit 120 Arbeitsstunden pro Jahr eingerichtet werden können, die von den jungen Ehrenamtlichen entsprechend ihres konkreten Engagements in Anspruch genommen werden können. – Damit diese Regelungen tatsächlich in der Praxis des Arbeitsalltags ankommen, fordert der BJR die Staatsregie-rung auf, Arbeitgeber besser über die Ansprüche der Ehrenamtlichen zu informieren. „Die engagierten Jugendleiter und Jugendleiterinnen machen nicht nur wichtige Angebote für Kinder und Jugend-liche, sie erwerben durch ihr Engagement auch wichtige Kompetenzen. Diese kommen letztlich auch den Unternehmen wieder zugute. Deshalb ist es nur recht und billig, dass sich die Arbeitgeber dieses Engagement auch etwas kosten lassen“, so Christof Bär.Hintergrund: Bayerischer Jugendring
Der Bayerische Jugendring K.d.ö.R. ist die Arbeitsgemeinschaft der 29 landesweiten Verbände, der 37 überregional und regional tätigen Jugendgemeinschaften und der mehr als 350 örtlichen Jugendinitiativen in Bayern. Strukturell ist er in sieben Bezirksjugendringe sowie 96 Stadt- und Kreisjugendringe gegliedert. Seine Mitgliedsorganisationen erreichen mit ihren Angeboten mehr als zwei Drittel aller Kinder und Jugendlichen in Bayern.Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Jugendrings vom 25.10.2010
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