Erheblicher Änderungsbedarf bei Regelsatzreform
Deutscher Caritasverband e.V. (Freiburg): Vermittlungsausschuss muss zügig nachbessern
Berlin - Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der Deutsche Caritasverband (DCV) am Regelbedarf-Ermittlungsgesetz, über das nun im Vermittlungsausschuss verhandelt wird. „Die Regelbedarfe müssen so berechnet werden, dass sie auch den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen entsprechen“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher. So habe allein die Entscheidung, das Ausgabeverhalten der untersten 15 Prozent der Bevölkerung für die Berechnung des Erwachsenenregelbedarfs zugrunde zu legen, dazu geführt, dass dieser um 18 Euro zu niedrig ausfalle. Dies sei nicht hinnehmbar. Auch sei sehr enttäuschend, dass das Sozialgeld für Kinder nicht erhöht wird. Mit Blick auf das geplante Bildungspaket macht Neher deutlich, dass dies ein wichtiger und richtiger Schritt sei, um die Teilhabechancen armer Kinder zu verbessern. Doch an der Ausgestaltung müsse dringend gearbeitet werden, um sicherzustellen, dass auch wirklich alle Kinder aus armen Familien davon profitieren könnten. „Kinder auf dem Land müssen auch bei notwendigen Fahrtkosten unterstützt werden, sonst bleibt die Teilhabe auf der Strecke“, kritisiert Neher . Er fordert, dass auch Kinder von Asylbewerbern Zugang zu diesen Leistungen erhalten müssten. „Die vorgesehene Lernförderung ist positiv, greift aber wesentlich zu kurz“, macht Neher deutlich. Nachhilfe dürfe nicht nur bei konkreter Versetzungsgefahr gewährt werden. Deshalb müssten auch die Versetzung in die nächste Klasse und die Möglichkeit, eine bessere Schulartempfehlung zu erhalten, durch das Teilhabepaket gefördert werden. Neher fordert Bund und Länder auf, jetzt schnell eine Lösung zu finden, damit SGB II und SGB XII-Leistungsberechtigte zeitnah die notwendigen Regelbedarfserhöhungen und die wichtigen Zugänge zum Bildungs- und Leistungspaket erhalten.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 17.12.2010
http://www.caritas.de