Finanzminister spart Kinder in Armut: Paritätischer verurteilt Etatansatz zu Kinderregelsätzen

05.07.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils kostet mindestens 1,5 Milliarden

Als neuerliche Attacke gegen Hartz IV-Bezieher verurteilt der Paritätische Wohlfahrtsverband den heute bekannt gewordenen Etatansatz zur Neugestaltung der Kinderregelsätze. Nach Modellrechnungen des Verbandes bedarf es mindestens 1,5 Milliarden Euro, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 gerecht zu werden. „Wenn Finanzminister Schäuble lediglich 480 Millionen Euro Mehrkosten für die Verbesserung der Hartz IV-Leistungen für Kinder einplant, hat er offensichtlich gar nicht die Absicht, das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar dieses Jahres sachgerecht umzusetzen. Lieber scheint er einen neuerlichen Verfassungsbruch in Kauf zu nehmen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Nach Berechnungen des Verbandes würden 390 Millionen der 480 Millionen Euro allein dafür benötigt, um die Steigerung der Lebenshaltungskosten seit der letzten Regelsatzberechnung auszugleichen. Durch die im Sparpaket zudem geplante Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz IV-Beziehern, die 400 Millionen Euro einbringen soll, stehen die Kinder im Ergebnis sogar schlechter da, als vor dem Verfassungsgerichtsurteil. „Das Bundesverfassungsgericht fordert die Bundesregierung auf, mehr für Kinder in Armut zu tun und der Finanzminister spart unbeirrt weiter. Das ist eine extreme Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht“, so Schneider. Nach Modellrechnungen des Paritätischen wird eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Existenzminimums für Kinder mindestens 1,5 Milliarden Euro Mehrkosten verursachen. Das Bundesverfassungsgericht hatte insbesondere fehlende Leistungen für Bildung und zur Entwicklungsförderung von Kindern beanstandet. „Man kann dies sicherlich mit Gutscheinen oder konkreten Förderangeboten regeln, aber auch diese kosten Geld“, so der Hauptgeschäftsführer. Der Verband fordert die Bundesregierung zur vorbehaltlosen Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf. Im Mittelpunkt stehe allein das Wohl der Kinder. „Die Arbeitsministerin darf nicht zulassen, dass der Finanzminister die Zukunft unseres Landes kaputt spart“, mahnt Schneider.

Quelle: Pressemeldung vom 05.07.2010, Gwendolyn Stilling, Referentin für Presse- und Gremienarbeit, Der Paritätische Gesamtverband
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