Fragen und Antworten zu den neuen Regelsätzen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende

28.09.2010 | Sozialpolitik | Nachrichten

REGIERUNGonline hat die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet.

Die Regelleistung für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene steigt ab 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro. Ergänzend zur Grundsicherung bekommen Kinder und Jugendliche ein Bildungspaket in Form von Sachleistungen. REGIERUNGonline hat die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet.
  • Was hat das Bundesverfassungsgericht zu Regelsätzen entschieden?
  • Was ändert sich konkret zum 1. Januar 2011?
  • Wie wurden die neuen Regelsätze berechnet?
  • Was ist das Bildungspaket?
  • Was wird mit dem Bildungspaket genau gefördert?
  • Warum erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche nicht einfach ein erhöhtes Sozialgeld?
  • Was ist mit Kindern aus sonstigen einkommensschwachen Familien?

Was hat das Bundesverfassungsgericht zu Regelsätzen entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht hatte über die seinerzeit von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachten Gesetze zu Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch Zwölf) und Hartz IV (Sozialgesetzbuch Zwei) zu entscheiden. Es hat hierzu am 9. Februar 2010 die mangelnde Transparenz der ermittelten Regelleistungen für leistungsberechtigte Menschen kritisiert. "Leistungsberechtigt" sind  diejenigen, die ihren Lebensunterhalt und ihre Eingliederung in Arbeit selbst nicht sichern können. Zu den Leistungsberechtigten gehören auch diejenigen Menschen, die in einer so genannten "Bedarfsgemeinschaft" leben. In der Regel ist das eine Familie.
Bis zum 1. Januar 2011 muss der Gesetzgeber daher folgende Punkte umsetzen:
  • Die Regelsätze für leistungsberechtigte Erwachsene und Kinder nachvollziehbar berechnen und diese transparent machen,
  • die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei der Berechnung der Regelsätze berücksichtigen und
  • die Höhe der Regelsätze regelmäßig überprüfen und entsprechend anpassen.

Was ändert sich konkret zum 1. Januar 2011?

Es wird einen nachvollziehbaren Regelsatz für Erwachsene geben. Und zwar
  • 364 Euro für alleinstehende oder alleinerziehende Leistungsberechtigte,
  • 328 Euro für Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte, die in einem gemeinsamen Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, und
  • 291 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.
Kinder und Jugendliche erhalten ein eigenständig berechnetes Sozialgeld. Damit gibt es:
  • 287 Euro für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren,
  • 251 Euro für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren und
  • 215 Euro für Kinder unter 6 Jahren.
Das Sozialgeld ist nach den aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ab 2011 für alle drei Altersgruppen eigentlich niedriger als das, was bislang jeweils gezahlt wird. Dennoch werden die bisherigen Beträge beibehalten. Die Bundesregierung gewährt den Familien damit Bestandsschutz. Der Unterschied soll bei zukünftigen Erhöhungen allerdings verrechnet werden. Kinder und Jugendliche haben zusätzlich einen Rechtsanspruch auf gezielte Förderung bei Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe. Dies wird über ein neues Bildungspaket finanziert.

Wie wurden die neuen Regelsätze berechnet?

  • Die neuen Regelsätze für Kinder und Jugendliche und für Erwachsene wurden für 2011 auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 berechnet.
  • Alle fünf Jahre werden private Haushalte zu ihren Einnahmen und Ausgaben, zur Vermögensbildung, zur Ausstattung mit Gebrauchsgütern und zur Wohnsituation befragt. 60.000 Haushalte aus ganz Deutschland dokumentieren dafür drei Monate lang ihre Einnahmen und Ausgaben.
  • Zukünftig soll die jährliche Anpassung der Regelsätze auf Basis der Laufenden Wirtschaftsrechnung (LWR) erfolgen. Die LWR ist die so genannte kleine Schwester der EVS. Sie wird immer in den Jahren vorgenommen, in denen keine EVS stattfindet. Diese erfasst jedoch noch nicht den spezifischen Verbrauch dieser Einkommensgruppe, weswegen die LWR hierfür noch verändert werden muss. Bis Daten aus der spezifischen LWR vorliegen, sollen die Regelsätze mit Hilfe der Preissteigerung und der Lohnentwicklung angepasst werden.

Was ist das Bildungspaket?

Im bisherigen Regelsatz wurden Bildungsausgaben für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche nicht berücksichtigt. Zukünftig sollen diese Kinder zusätzlich zum Sozialgeld auch auf ihrem Bildungs-Lebensweg unterstützt werden. Bereits in einer frühen Lebensphase erhalten sie mit dem Bildungspaket bessere Bildungs- und Lebenschancen.

Was wird mit dem Bildungspaket genau gefördert?

Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche werden auf vielfältige Weise gefördert:
  • Lernförderung für Kinder, bei denen nachweislich Bedarf besteht;
  • Kultur, Sport und Mitmachen – mit einem "soziokulturellen Teilhabebudget" kann jedes Kind Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote vor Ort nutzen;
  • Zuschuss zum warmen Mittagessen, wenn Schule und Kita dies anbieten;
  • ein Schulbasispaket bestehend aus einem Betrag für Schulmaterial, wie zum Beispiel Taschenrechner oder Hefte, und für die Kosten für eintägige Klassenausflüge.

Warum erhalten leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche nicht einfach ein erhöhtes Sozialgeld?

Leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche können mit dem Bildungspaket gezielt gefördert werden. Bei der Lernförderung bedeutet dies zum Beispiel: die Anzahl der Stunden richtet sich nach dem individuellem Bedarf, der gemeinsam mit der Schule und den Eltern festgelegt wird. Nachhilfe erhalten somit die Kinder, die sie wirklich brauchen.

Was ist mit Kindern aus sonstigen einkommensschwachen Familien?

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung den Auftrag erteilt, Teilhabe und Bildungszugang für die leistungsberechtigten Kinder zu ermöglichen. Denn nur für diese Kinder ist der Bund zuständig. Ansonsten liegt die Hoheit für Bildung bei den Bundesländern. Und dennoch: Auch wenn hier die Zuständigkeit des Bundes endet, soll das System, das der Bund jetzt schafft, erweiterungsfähig sein für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen. Denn auch der Sohn oder die Tochter eines Maurers mit drei Kindern braucht manchmal Nachhilfe, die die Familie vielleicht nicht bezahlen kann. Es gibt heute schon eine Fülle guter Aktivitäten und Programme in den Ländern und Kommunen. An diese möchte der Bund mit seiner Initiative für  leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche andocken. 

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
http://www.bundesregierung.de