Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung von Kindeswohl und Kindergesundheit (NKindSchuFöG)

"Das Grundgesetz sieht vor, dass Eltern selbst bestimmen können, wie sie ihre Kinder erziehen. Dem Staat kommt lediglich eine Wächterrolle zu, ob Eltern ihre Erziehungspflicht auch erfüllen..."


Rede der Niedersächsischen Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann ...Dieses Wächteramt nehmen die Kommunen als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in eigener Verantwortung wahr. Und diese Aufgabe nehmen sie verantwortungsbewusst und gut wahr! Das Land möchte die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen und die Familien stärken. Gemeinsam wollen wir alles dafür tun, dass Kinder gleich gute Entwicklungschancen bekommen und dass sie umfassend vor Gefahren geschützt werden.Die Landesregierung hat dafür bereits viel getan. Zur Unterstützung der Kommunen tragen die vier "Koordinierungszentren Kinderschutz - Kommunale Netzwerke Früher Hilfen" bei. Damit ist es uns gelungen, klare und verbindliche Regelungen zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere dem Gesundheitswesen, aber auch Polizei und Schulen im Umgang mit Kindesvernachlässigung zu erarbeiten und in der Praxis zu verankern. Wegen des großen Interesses weiterer Kommunen bieten wir jedem interessierten Jugendamt unsere Unterstützung beim Auf- oder Ausbau eigener Netzwerke Früher Hilfen an. Außerdem bietet das Land den Kommunen und den freien Trägern Fortbildungsveranstaltungen zur Kinderschutzfachkraft an.
Damit Kinder in Niedersachsen gesund und wohlbehalten aufwachsen können, stärken wir aber auch die Familien. Es wird immer wieder beklagt, dass der familiäre Rückhalt in der Gesellschaft schwindet, dass Nachbarschaftshilfe seltener wird. Deshalb setze ich ganz bewusst auf die Stärkung des Gemeinschaftssinns. Ich möchte eine Gesellschaft, die füreinander einsteht und Verantwortung übernimmt.
Dafür sind gute Rahmenbedingungen notwendig, um Familien, die in eine Krisensituation geraten, zum frühest möglichen Zeitpunkt auffangen zu können, ihnen schnell und unbürokratisch Hilfe anzubieten. Hier setzt das ehrenamtliche Wirken von Erziehungslotsinnen und Erziehungslotsen an. Mittlerweile sind landesweit mehr als 400 von ihnen im Einsatz. Für dieses bürgerschaftliche Engagement bin ich den Lotsinnen und Lotsen äußerst dankbar. Damit kehrt ein Stück Nachbarschaftshilfe in die heutige Zeit zurück. Daneben unterstützen wir Familien durch den Einsatz von Familienhebammen. Ich bin der Stiftung "Eine Chance für Kinder" von Prof. Windorfer äußerst dankbar, dass sie sich der wichtigen Aufgabe der Fortbildung von Familienhebammen verschrieben hat. Die Landesregierung fördert die Stiftung bereits seit Jahren und wird mit der staatlichen Anerkennung von Familienhebammen einen weiteren erfolgversprechenden Schritt zur Stärkung dieser Berufsgruppe unternehmen. Schon jetzt steht Niedersachsen mit aktuell 220 fortgebildeten Familienhebammen an der Spitze im Bundesländervergleich. Sie sehen, die Maßnahmen der Landesregierung zur Stärkung präventiver früher Hilfen sind vielfältig: Wir lassen Mütter und Väter nicht allein, wenn sie sich überfordert fühlen. Dabei muss ich gar nicht mehr an die Förderung von 280 Familien- und Kinderservicebüros erinnern. Das ist ein Erfolgsmodell. Ein Modell, das gewährleistet, dass aufeinander abgestimmte Angebote für Familien ausgebaut und gefestigt werden. Und zu unseren präventiven Maßnahmen zählt selbstverständlich auch die Einrichtung eines zentralen Einladewesens zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. Wir wollen durch Einladungen und Erinnerungen erreichen, dass (noch) mehr Kinder als bislang schon kontinuierlich untersucht werden. Je mehr Kinder untersucht werden, umso eher erfahren wir, ob es einem von ihnen vielleicht nicht gut geht. Deshalb machen wir Kinder-Früherkennungsuntersuchungen verbindlicher. Dies ist für mich ein weiterer wichtiger Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung der Gesundheit unserer Kinder. Der Landtag hat das Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern im Oktober vergangenen Jahres beschlossen. Es wird am 1. April in Kraft treten. Wir werden erste Erfahrungen mit der Umsetzung sammeln. Dann werden wir das Gesetz evaluieren. Eine Notwendigkeit, das Gesetz bereits vor Inkrafttreten zu verändern oder zu ersetzen, ohne dass uns erste Erfahrungen vorliegen, kann ich nicht erkennen.
Dies lehne ich ab!"

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Thomas Spieker
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