Hessen: Entwürfe für neues Krankenhausgesetz und Rettungsdienstgesetz

17.09.2010 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Staatsminister Stefan Grüttner: Mehr Qualität in der regionalen und flächendeckenden Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen - weniger Bürokratie im Krankenhauswesen

"Mehr Qualität in der regionalen und flächendeckenden Gesundheitsversorgung für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen und weniger Bürokratie im Krankenhauswesen sind Schwerpunkte im Entwurf eines neuen Krankenhausgesetzes und Rettungsdienstgesetzes“, sagte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner am 09.09.2010 anlässlich der Einbringung der Gesetze in den Landtag.

Krankenhausgesetz

Das Krankenhausgesetz lege ein Augenmerk auf die regionale Gesundheitsversorgung, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt. So sollen nach dem Gesetzentwurf die Krankenhäuser stärker als bisher kooperieren und Netzwerke insbesondere mit den niedergelassenen Ärzten bilden. Das gelte besonders für den Bereich der Notfallversorgung. Solchen Netzwerken könnten dann auch für schwere und chronische Erkrankungen gemeinsame Versorgungsaufträge erteilt werden. Mit einer solchen Regelung würde Hessen eine Vorreiterrolle übernehmen. „Wir brauchen eine regional vernetzte Gesundheitsversorgung unter kommunaler Verantwortung“, so Grüttner. Dafür sollen die regionalen Krankenhauskonferenzen zu Gesundheitskonferenzen umgebaut werden. Darin sollen Landkreise und kreisfreie Städte, Krankenhäuser und Krankenkassen, Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung sowie Patientenvertreter die regionale Versorgungsstruktur beobachten, diskutieren und Schwachstellen aufzeigen. „Wir wollen weiter Bürokratie abbauen und die Krankenhäuser stärker eigenverantwortlich planen lassen“, erläuterte Grüttner den Gesetzesentwurf. Voraussetzung sei, dass die Grund- und Notfallversorgung gesichert sei. Mit einem einfacheren Fördersystem sollen danach die Krankenhäuser über Baumaßnahmen eigenständig entscheiden können, bei großen Kliniken bis zu vier Millionen Euro. „Patienten sind keine Fallpauschalen. In den größten Grenzerfahrungen ihres Lebens dürfen Patienten und Angehörige nicht alleine gelassen werden. Es müsse ihnen mit Würde und Respekt begegnet werden. Aus diesem Grund sollen Krankenhäuser Abschiedsräume vorhalten und einen Ethikbeauftragten bestellen“, so der Minister weiter. Da die Krankenhäuser in der Vergangenheit ihrer Verpflichtung nach dem Transplantationsgesetz nur unzureichend nachgekommen seien, solle künftig die Meldepflicht Bestandteil des Versorgungsauftrags werden. Als letztes Mittel könne dann der Versorgungsauftrag beschränkt oder entzogen werden. Grüttner: „Damit können wir einer nachlässigen Handhabung in den Kliniken begegnen. Ziel ist es, alle möglichen Transplantationen auszuschöpfen.“ Die Hygiene in Krankenhäusern sei ein weiterer wichtiger Regelungsbereich im überarbeiteten Krankenhausgesetz. Es werde klargestellt, dass die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts für Krankenhäuser nun verpflichtend anzuwenden sind. „Wir wollen künftig auch eine Krankenhaushygieneverordnung erlassen. Allerdings müssen wir erst einmal dafür sorgen, dass es genügend Hygienepersonal gibt“, so Grüttner. Geplant sei ein Ausbildungsprojekt in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Gießen-Friedberg.

Rettungsdienstgesetz

Zur Notfallversorgung gehöre auch ein funktionierendes Rettungswesen, das eine flächendeckende Soforthilfe gewährleistet. „Sowohl mit der 10-Minuten-Rettungsfrist bis zum Eintreffen des Rettungswagens als auch mit der 20-Minuten-Fahrt zum geeigneten Krankenhaus stellen wir für die Bürgerinnen und Bürgern Hessens eine optimale und zeitnahe Erstversorgung sicher.“ Zur weiteren Optimierung solle nunmehr im Rettungsdienstgesetz ein Qualitätsmanagement aufgenommen werden, um mit einer differenzierten Datenerfassung und Analyse das bewährte und leistungsfähige Rettungsdienstsystem weiter zu entwickeln. „Den Telefonnummerdschungel bei medizinischen Notfällen wollen wir beenden. Wir wollen eine zentrale Anlaufstelle mit einer zentralen Notrufnummer anbieten. Dafür soll es künftig möglich sein, den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung und den privatärztlichen Bereitschaftsdienst in die Zentralen Leitstellen zu integrieren.“ sagte der Gesundheitsminister abschließend. Die Gesetzesentwürfe finden Sie auf der Homepage www.sozialministerium.hessen.de oder im Landtagsinformationssystem unter den Drucksachen Nummern: 18/2750 für das Hessische Krankenhausgesetz und 18/2765 für das Hessische Rettungsdienstgesetz.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums vom 09.09.2010
http://www.sozialministerium.hessen.de