Hessisches Sozialministerium fordert bessere Rahmenbedingungen für Krankenhaushygiene

06.12.2010 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Sozialminister Stefan Grüttner für Erweiterung des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung

Wiesbaden. Der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner begrüßt die Forderung des Vorsitzenden der FDP-Landtagsfraktion Florian Rentsch an Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, das Screening von Risikopatienten auf multiresistente Keime in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. „Damit hat Florian Rentsch einen hervorragenden Vorschlag gemacht, den ich ausdrücklich unterstütze“, sagte Grüttner heute in Wiesbaden. Das Problem der Infektionen in den Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen wie Zentren für ambulante Operationen oder Dialysezentren müsse eingedämmt und die Entstehung und Verbreitung von gegen Antibiotika resistenten Keimen wie MRSA unbedingt reduziert werden, erklärte der Sozialminister weiter. „Es muss ein noch stärkeres Gewicht auf die Bekämpfung multiresistenter Erreger wie MRSA gelegt werden. Deshalb haben wir bereits Regelungen zur Hygiene ins Krankenhausgesetz aufgenommen.“ Zudem erlasse das Hessische Sozialministerium im kommenden Jahr eine Krankenhaushygieneverordnung, die unter anderem Regelungen zur Hygienestruktur in den Krankenhäusern, Regelungen für die Überwachungsbehörden und Maßnahmen zur Qualitätssicherung beinhalte. Voraussetzung dazu sei jedoch eine verstärkte Ausbildung von Hygienefachkräften in Pflege und Technik sowie spezialisierter Ärzte. Das Hessische Sozialministerium koordiniert zudem derzeit die Entstehung und Verknüpfung regionaler MRE-Netzwerke, die hessenweit für die Durchführung einheitlicher Standards sowie für weitere flankierende Maßnahmen zur Qualitätssicherung sorgen sollen. Er wolle die Problematik auch auf der Gesundheitsministerkonferenz thematisieren, deren Vorsitz Hessen 2011 inne hat, sagte Grüttner. „Wir können hier als Land viel tun und sind bereits auf einem sehr guten Weg. Für bessere Rahmenbedingungen brauchen wir jedoch die Unterstützung des Bundesgesundheitsministers, unter anderem damit die notwendigen Maßnahmen – im Krankenhaus ebenso wie im ambulanten Bereich – auch von den Krankenkassen finanziert werden.“

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Sozialministeriums vom 06.12.2010
http://www.hsm.hessen.de