Hilfe zum Lebensunterhalt statt Grundsicherung beantragen
Musterantrag des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)
Düsseldorf - Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) bietet auf seiner Internetseite www.bvkm.de einen neuen Musterantrag zum kostenlosen Herunterladen an. Hintergrund ist eine Regelung im Recht der Sozialhilfe, wonach voll erwerbsunfähige Menschen keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, wenn ein Elternteil mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient. Der bvkm rät Betroffenen, in diesen Fällen beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt zu stellen. Der Kostenbeitrag von Eltern erwachsener Kinder mit Behinderung beschränkt sich für diese Leistung auf 24 Euro im Monat. Der Musterantrag des bvkm hilft bei der Argumentation gegenüber dem Sozialamt. Er ist unter www.bvkm.de in der Rubrik „Arbeitsbereiche und Themen/Recht und Politik/ Argumentationshilfen/Grundsicherung“ zu finden. Wer keinen Internetzugang hat, kann die Informationen gegen Einsendung eines an sich selbst adressierten Rückumschlags (DIN A 4 oder 5, Euro 1,45) bestellen beim: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., Stichwort „Hilfe zum Lebensunterhalt“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf. Weitere Infos unter www.bvkm.de.Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) vom 08.12.2010