Inklusion statt Ausgrenzung

Sozialbehörde und Hamburger Partner einigen sich auf Ausbau des ambulant betreuten Wohnens für Menschen mit geistigen Behinderungen

Gemeinsam mit Sozialsenator Dietrich Wersich haben heute Vertreter der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG), der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW) und des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Leistungen (bpa) ein Konsenspapier unterschrieben, dass in den kommenden Jahren noch mehr Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen ein Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen soll. Damit bekräftigen die Behörde und die Hamburger Partner zum einen die Ziele, die sie in ihrem ersten Konsenspapier zur Ambulantisierung im Jahr 2005 formuliert hatten. Seitdem konnten mehr als 500 Menschen, die bisher stationär betreut wurden, in eine eigene Wohnung ziehen. Zum anderen sollen mit Hilfe der neuen Vereinbarung weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht werden. „In einer eigenen Wohnung zu leben, das Leben zusammen mit einem Partner, allein oder in einer Wohngemeinschaft möglichst selbstständig zu gestalten, das ist für viele Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen ein lang gehegter Wunsch“, so Sozialsenator Dietrich Wersich.  Deshalb unterstützt und fördert  Hamburg seit rund fünf Jahren systematisch den Ausbau der ambulanten Betreuung im eigenen Wohnraum. In den Vereinbarungen mit den Trägern der Behindertenhilfe war 2005 als Zielgröße festgelegt worden, 770 Menschen, die bislang in Behinderteneinrichtungen lebten, in eigenen Wohnungen mit ambulanten Leistungen zu versorgen. Dies konnte inzwischen für mehr als 500 Menschen erreicht werden. „Diesen erfolgreichen Weg wollen wir gemeinsam mit unseren Partnern fortsetzen“, so Senator Wersich. „Es ist unser Ziel, Menschen mit Behinderungen nicht auszugrenzen sondern mit ihnen zusammen in der Mitte der Gesellschaft als Nachbarn und Bürger zusammen zu leben. Das wollen wir für noch mehr Menschen als bisher ermöglichen.“ Das Konsenspapier war zuvor gemeinsam erarbeitet worden. Neben Sozialsenator Dietrich Wersich ist es von Vertretern der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG), der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (AGFW) und des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Leistungen (bpa)  unterzeichnet worden. Es regelt unter anderem die Mitspracherechte von Menschen mit Behinderungen bei der Weiterentwicklung des Ambulantisierungsprogramms und die Wahlfreiheit der Betroffenen in der Frage, ob und wie sie ambulant betreut werden möchten. Außerdem enthält das Papier allgemeine Erklärungen zu einer angestrebten Weiterentwicklung des Hilfesystems im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen sowie der Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK). „Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sind in Hamburg schon lange keine Bittsteller mehr“, sagt Martin Eckert von der LAG. „Wir wirken mit beim Aufbau von Hilfen, Assistenz und Betreuung, die tatsächliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung herstellen. Das Konsenspapier, das wesentlich auf unsere Initiative zurückgeht, drückt aus, dass wir mit der Behörde und den Anbietern auf Augenhöhe umgehen und auch bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.“ Joachim Speicher von der AGFW: „Wenn wir noch mehr Menschen mit Behinderung ermöglichen, ihr Leben möglichst selbstständig und im eigenen Wohnraum zu gestalten, dann ist das gelebte Inklusion. Ein Ziel, das die Hamburger Wohlfahrtsverbände seit langem verfolgen. Deshalb begrüßen wir das Konsenspapier. Es zeigt, dass alle am Ambulantisierungsprozess Beteiligten weiter an einem Strang ziehen wollen – zum Wohle der Menschen mit Behinderung in Hamburg.“ „Insbesondere vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung bekommt die ambulante Betreuung eine noch größere Bedeutung“, so Karin Kaiser, stellvertretende Vorsitzende der bpa-Landesgruppe Hamburg. „Wir unterstützen gern das Ziel, noch  mehr Menschen diese Form der Betreuung zu ermöglichen.“ Das neue Konsenspapier ist (ebenso wie das Papier aus dem Jahr 2005) als Download abrufbar unter http://www.hamburg.de/bsg/pressemeldungen/nofl/2355814/2010-06-30-bsg-unterschrift-konsenspapier.html.

Quelle: Pressemitteilung der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 30.06.2010