Kitaausbau darf nicht weiter verzögert werden

AWO begrüßt Urteil des Landesverfassungsgerichts NRW zur Finanzierung des Kita-Ausbaus

Die Regelung der früheren Landesregierung in NRW zum Ausbau der Kinder-Betreuung ist mit der Landesverfassung nicht vereinbar. Das hat der Verfassungsgerichtshof NRW entschieden. Das Urteil hat Signalwirkung, "denn dem vielfach vorgetragenen Argument, den Ausbau nicht finanzieren zu können ist nun die Grundlage entzogen", so der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Spätestens jetzt sei die Politik in Land, Bund und Kommunen gefordert, belastbare Zahlen zum notwendigen Ausbau von Betreuungsangeboten vorzulegen. "Vor allem Bund und Länder müssen nun klar formulieren, wie sie den Kitaausbau finanzieren wollen und dürfen die Kommunen in der Umsetzung nicht im Regen stehen lassen", betont Stadler. Unabhängig von dieser Entscheidung "fordern wir als AWO weiterhin den konsequenten Ausbau und Erfüllung des Rechtsanspruchs für alle Kinder bis 2013", so Stadler. Ebenso dürfe die Frage nach der Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte nicht aus den Blick geraten. Die AWO plädiert weiterhin für einen Kitagipfel aller Beteiligten, um den Rechtsanspruch und die Umsetzung bis 2013 sicher zu stellen.

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 13.10.2010
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