Konsequenz aus der Hartz IV-Debatte: Evangelische Jugend fordert Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendarbeit
121. aej-Mitgliederversammlung vom 18. bis 21. November 2010 in Plön
Auf ihrer 121. Mitgliederversammlung hat die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) die Hartz IV-Reformen der Bundesregierung scharf kritisiert. Das höchste Gremium des evangelischen Jugendverbandes sieht keine ausreichende Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. „Die bisher geplanten Maßnahmen sind nicht geeignet, Kinder- und Jugendarmut wirksam zu verhindern“, so aej-Generalsekretär Mike Corsa. Kritik übt die aej-Mitgliederversammlung am Verfahren zur Berechnung der Hartz IV-Regelsätze. Die Bundesregierung hat hier die Durchschnittseinkommen jener 15 Prozent der Bevölkerung zugrunde gelegt, die sich am unteren Ende der Einkommensskala bewegen; daraus folgert die Bundesregierung, dass eine Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche nicht erforderlich sei. Aus Sicht der Evangelischen Jugend wird jungen Menschen eine angemessene soziokulturelle Teilhabe so nicht ermöglicht. In ihrer Arbeit ist die Evangelische Jugend damit konfrontiert, dass die materielle Absicherung der Kinder und Jugendlichen in ihren Familien nicht ausreicht. Sie versucht, Zugangshürden so weit wie möglich zu senken; das reicht vom Verzicht auf Teilnahmebeiträge bis zu kostenfreien Mittagstischen. Die Evangelische Jugend fordert die Bundesregierung auf, ein neues bedarfsgerechtes Bemessungssystem zu entwickeln. Grundsätzlich positiv bewertet die Evangelische Jugend das „Bildungs- und Teilhabepaket“, mit dem die Bundesregierung der Auflage des Bundesverfassungsgerichtes nachzukommen versucht, auch armen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Bildung zu sichern. Dass hierfür zukünftig konkrete Leistungsansprüche bestehen sollen, wird als Fortschritt gewertet; Chipcard- und Gutscheinsysteme seien jedoch für die Sicherung dieser Bildungsangebote nicht geeignet. Kostenfreier Förderunterricht, Nachhilfe und Schulmittagessen müssten vielmehr selbstverständlich und kostenfrei von der Schule angeboten werden. „Schule kommt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bisher nicht ausreichend nach. Das muss sich ändern“, fordert der aej-Generalsekretär. Die Evangelische Jugend begrüßt sehr, dass das Bildungs- und Teilhabepaket auch die außerschulische Bildung berücksichtigt. Schon heute stellen die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhebliche Mittel bereit, um jungen Menschen mit geringen finanziellen Ressourcen die Teilhabe an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen – an dieser Stelle engagiert sich auch die evangelische Kirche. Dies setzt eine flächendeckend leistungsfähige Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe voraus. Da diese nicht mehr gesichert ist, fordert die Evangelische Jugend einen Rechtsanspruch junger Menschen auf die erforderlichen Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Kindern und Jugendlichen würde so ein Zugang zu Bildung gesichert. Dabei müsse eine Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit erhalten bleiben. Die Evangelische Jugend fordert deshalb, dass noch festzusetzende Pauschalbeträge den Kommunen und Gemeinden für die Sicherung einer bedarfsgerechten Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Kontakt in der aej-Geschäftsstelle: Florian Dallmann, aej-Referent für Kinder- und Jugendpolitik, Telefon: 0511 1215-147, E-Mail: florian.dallmann@evangelische-jugend.de Informationen zu diesem und weiteren Beschlüssen der 121. aej-Mitgliederversammlung sind im Internet zu finden unter www.evangelische-jugend.de (siehe Infothek: Mitgliederversammlung).Hintergrund
Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) ist der Zusammenschluss der Evangelischen Jugend in Deutschland. Als Dachorganisation vertritt die aej die Interessen der Evangelischen Jugend auf Bundesebene gegenüber Bundesministerien, gesamtkirchlichen Zusammenschlüssen, Fachorganisationen und internationalen Partnern. Ihre derzeit 35 Mitglieder sind bundeszentrale evangelische Jugendverbände und Jugendwerke, Jugendwerke evangelischer Freikirchen und die Kinder- und Jugendarbeit der Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Neun evangelische oder ökumenische Verbände, Einrichtungen und Fachorganisationen sind als außerordentliche Mitglieder angeschlossen. Die aej vertritt die Interessen von ca. 1,2 Millionen jungen Menschen. „Bildung und Bildungspolitik“ heißt das Schwerpunktthema der 121. aej-Mitgliederversammlung, die vom 18. bis 21. November 2010 in Plön stattfindet. Etwa 120 Delegierte – ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Evangelischen Jugend aus den 35 Mitglieds- und den neun außerordentlichen Mitgliedsorganisationen der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) – kommen zu dem jährlichen bundesweiten Treffen zusammen, um aus ihrer Vielfalt heraus grundlegende Beschlüsse für die Evangelische Jugend in Deutschland zu fassen.Quelle: Pressemitteilung Nr. 9/2010 der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) vom 21.11.2010
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