Kostenloses Kinder- und Jugendsorgentelefon in Thüringen - Einheitliche Rufnummer: 0800 / 00 800 80
Sozialministerin Heike Taubert (SPD): „Kann die Familie die Sorgen und Nöte der Kinder nicht auffangen, sind weitere Ansprechpartner nötig“
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), sagte: „Kinder und Jugendliche brauchen Menschen, an die sie sich vertrauensvoll wenden können. Kann die Familie die Sorgen und Nöte der Kinder nicht auffangen, sind weitere Ansprechpartner nötig. Genau hier setzt das Thüringer Kinder- und Jugendsorgentelefon an.“ Das Thüringer Kinder- und Jugendsorgentelefon ist landesweit unter der einheitlichen Rufnummer 0800 / 00 800 80 zu erreichen. Ratsuchende werden kostenlos rund um die Uhr beraten. „Wir wissen, dass unsere Kinder und Jugendlichen längst nicht nur wegen schlechten Noten Angst haben, nach der Zeugnisausgabe nach Hause zu gehen. Häufig spielen Gewalt, Probleme in der Clique oder Einsamkeit eine große Rolle. Weglaufen ist da keine gute Lösung. Darum werbe ich für unsere Sorgenhotline. Das ist ein Angebot, um in kleinen oder größeren Krisen Verständnis und Hilfe zu bekommen“, sagte Taubert. Rund 6.500 Anrufe gingen letztes Jahr beim Sorgentelefon ein. Die Jugendlichen wenden sich mit unterschiedlichen Themen an das Sorgentelefon. In jeweils einem Fünftel der Gespräche suchen die jungen Anrufer Rat, wenn es um Partnerschaft oder um die aktuelle Lebenssituation geht. 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen rufen wegen Familienproblemen an. Schwierigkeiten in der Schule, zum Beispiel mit Schulnoten oder Hausaufgaben, rangieren in der Häufigkeit dahinter. Das Kinder- und Jugendsorgentelefon in Thüringen wurde 1998 in Leben gerufen. Es wird von der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. getragen. Die Anrufe beim Sorgentelefon sind kostenfrei. Die Gebühren werden vom Thüringer Sozialministerium übernommen. Die Beraterinnen und Berater am anderen Ende der Leitung arbeiten meist ehrenamtlich und wurden speziell geschult.Quelle: Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 21.06.2010
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