Kristina Schröder schlägt bundesweiten freiwilligen Zivildienst vor
Bundesfamilienministerin informiert über Stand der Überlegungen zum Zivildienst
Die für den Zivildienst zuständige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat die Fachpolitiker der Koalition heute (Montag) über den Stand der Überlegungen zum Zivildienst informiert. "Unsere 90.000 Zivildienstleistenden pro Jahr leisten einen wertvollen Beitrag zur sozialen Infrastruktur in Deutschland. Dieses Engagement ist für uns kaum wegzudenken. Für den Fall von Veränderungen bei der Wehrpflicht muss es deshalb fertige und funktionale Alternativkonzepte für den Zivildienst geben, um schwerwiegende negative Folgen für die soziale Infrastruktur zumindest abzufedern", so Bundesfamilienministerin Kristina Schröder. Eine Aussetzung der Wehrpflicht und damit eine Aussetzung des Zivildienstes löse unter drei Gesichtspunkten Handlungsbedarf aus:- Negative Effekte auf die soziale Infrastruktur müssen minimiert werden.
- Auch künftig sollen möglichst viele junge Menschen die positiven Prägungen eines sozialen Engagements erfahren können.
- Bei einer bloßen Aussetzung der Wehrpflicht muss die Möglichkeit erhalten bleiben, den Zivildienst als Wehrersatzdienst wieder aktivieren zu können, dafür müssen Strukturen vorgehalten werden.
- Um funktionierende Strukturen zu erhalten müssten etwa 35.000 Freiwillige pro Jahr für den freiwilligen Zivildienst gewonnen werden. Damit wäre er für den Bund kostengünstiger als der heutige Zivildienst.
- Regeldauer könnte ein Jahr, Mindestdauer sechs, Höchstdauer 18 Monate sein, in Ausnahmefällen bis 24 Monate.
- Wie der bisherige Zivildienst könnte der Dienst in sozialen Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände, der Kommunen und anderer Träger durchgeführt werden, der Bund würde also keine eigenen Einsatzplätze schaffen.
- Die Einsatzplätze würden bundeszentral nach einheitlichen Kriterien anerkannt, die Freiwilligen vor Ort begleitet.
- Der freiwillige Zivildienst würde für Männer und Frauen, Menschen jeden Alters (ab 16 Jahren) und für erweiterte Einsatzbereiche (z.B. Sport, Kultur, Bildung) geöffnet werden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2010
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