Landschaftsverband Rheinland: Neues Hilfeplan-Verfahren setzt auf „Teilhabe-Dialog“ mit Menschen mit Behinderung

Wünsche und Lebensperspektiven Betroffener im Mittelpunkt / LVR verbessert Leitfaden zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfs / Integrierte Teilhabeplanung ist das Ziel

Köln / Rheinland - Bei der Ermittlung von Unterstützungsbedarfen von Menschen mit Behinderung stellt der Landschaftsverband Rheinland (LVR) künftig noch stärker die Ziele und Lebensperspektiven der Betroffenen in den Mittelpunkt und hat dazu das entsprechende Planungs-Instrument weiter entwickelt. „Die Fachleute treten in einen ‚umfassenden Teilhabe-Dialog’ mit den Menschen mit Behinderung“, erläuterte LVR-Sozialdezernentin Martina Hoffmann-Badache: „Unser weiter entwickelter Hilfeplan dient dabei als Leitfaden für dieses Gespräch. Es geht um die Frage: Wo und wie will die Person mit Behinderung leben – und welche Unterstützung braucht sie dazu.“ Der Individuelle Hilfeplan (IHP) bildet bereits seit 2003 das grundlegende Instrument des LVR zur Ermittlung von Zielen und Unterstützungsbedarfen behinderter Menschen. Jetzt wurde das Verfahren weiter entwickelt zur integrierten Teilhabeplanung. In den  Lebensbereichen Wohnen, Arbeit, soziale Beziehungen und Freizeit wird erfragt, was den Menschen hilft, ihre Lebensvorstellungen trotz ihrer Handicaps zu verwirklichen. Neu ist auch, dass ausdrücklich auf das Persönliche Budgets hingewiesen wird – also die Möglichkeit, Geldleistungen anstelle von Sachleistungen zu erhalten. Der neue „IHP3“, der ab Juli angewendet wird, beleuchtet die Fähig- und Fertigkeiten, die unterstützenden Bedingungen im eigenen Umfeld, aber auch die bestehenden Hindernisse und Schwierigkeiten. Am Ende der Planung wird geklärt, in wessen Zuständigkeit die Finanzierung für die erforderlichen Maßnahmen fällt. Auf dieser Grundlage berechnen und bewilligen dann die LVR-Fallmanager die erforderlichen Leistungen in Zuständigkeit des LVR, sei es als Fachleistungsstunden, als Geldleistung oder beispielsweise in Form von Assistenz. Ein solches Hilfeplan-Gespräch wird in der Regel jährlich geführt – nicht nur bei einer erstmaligen Antragsstellung. Ziel ist festzustellen, welche Entwicklungen eingetreten sind: Sind die Ziele des Vorjahres erreicht worden? Was hat sich verändert? Welche Unterstützung ist heute erforderlich? Die Einführung des IHP3 wird von einem Team der Universität Koblenz/Landau untersucht und evaluiert. Den neuen Individuellen Hilfeplan finden Sie online unter http://www.lvr.de/soziales/service/downloads.htm#ihp

Quelle: Pressemitteilung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 01.07.2010
http://www.lvr.de/app/presse/index.asp?NNr=6109