Lebenshilfe kritisiert Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch Hartz-IV-Neuregelung
Berlin. Als willkürlich bezeichnet die Bundesvereinigung Lebenshilfe einseitig gekürzte Hartz-IV-Regelsätze für Menschen mit Behinderung. Mit ihren Plänen missachte die Bundesregierung die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes, die Regelsätze transparent und nachvollziehbar zu bestimmen. Gerade Menschen mit einer (geistigen) Behinderung, die bei Eltern oder anderen Verwandten leben, seien auf die besondere Unterstützung durch die Sozialleistungssysteme angewiesen. Nach den Erfahrungen der Lebenshilfe haben Menschen mit Behinderungen häufig sogar einen höheren Bedarf, als von den Regelsätzen überhaupt abgebildet. Bundesvorsitzender Robert Antretter ergänzt dazu. „Obendrein werden die Angehörigen für ihre unentgeltliche Hilfsbereitschaft noch bestraft.“ Laut der neu vorgesehenen Regelbedarfsstufe 3 für „erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben“, sollen volljährige Bezieher von Grundsicherungsleistungen, die zum Beispiel bei ihren Eltern wohnen, statt des vollen Regelbedarfs von (zukünftig) 364 Euro lediglich 291 Euro erhalten. Nach Auffassung der Bundesregierung beteiligen sich volljährige Grundsicherungsbezieher nicht an den Haushaltskosten und haben daher einen niedrigeren Bedarf.Quelle: Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. vom 10.11.2010
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