Malteser zum BGH-Urteil zur Sterbehilfe
Freispruch ist zu einseitig - Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizarbeit gefordert
Köln - Das BGH-Urteil zur Sterbehilfe wird von den Maltesern als zu einseitig kritisiert. Ausgehend vom Zustand der behandelten Patientin, die bereits eine Magensonde liegen hatte, ist das Durchtrennen des Versorgungsschlauchs ein Beitrag zum Sterben - vor allem, wenn man berücksichtigt, dass die Tochter einen mündlichen Willen der Mutter erst lange Zeit nachdem die Magensonde gelegt worden war, als Argument anführte. Mit den Mitteln der Palliativmedizin und unter Ausschöpfung der Hospizbegleitung ist ein Sterben in Würde möglich. „Es darf nicht sein, dass Angehörige – durch die Situation sicherlich aufs Äußerste belastet – über Leben und Tod des Patienten allein entscheiden“, sagt der Geschäftsführende Präsident des Malteser Hilfsdienstes, Johannes Freiherr Heereman. Das Urteil des BGH in diesem Fall hat Formalia der Rechtssprechung zu beachten, die aber dem gesamten Umfang des Falls nicht gerecht werden. „Das Urteil ist daher zu einseitig“, so Heereman. Die Gratwanderung in der Beurteilung der Sterbehilfe zeige, wie notwendig der Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizarbeit sei. „Wenn wir schwer kranke Menschen gleich richtig behandeln, können wir solche Dilemmata umgehen. Mehr Menschen können in Würde sterben – ohne den Angehörigen die Last aufzubürden, nicht alles für den Patienten getan zu haben“, sagt Heereman.Hintergrund
Christlich und engagiert: Der Malteser Hilfsdienst setzt sich für Bedürftige ein. Hilfe für mehr als zwölf Millionen Menschen pro Jahr weltweit - 56.000 Engagierte in Haupt- und Ehrenamt - an mehr als 700 Orten - über 982.000 Förderer und MitgliederQuelle: Pressemitteilung des Malteser Hilfsdienstes vom 28.06.2010
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