Mecklenburg-Vorpommern: Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) präsentiert bundesweit erstes Modellprojekt der "Psychosozialen Prozessbegleitung" zum 1. Juli 2010
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU): "Ich will Kinder und Jugendliche als Opfern von Gewalttaten stark machen und ihnen dabei helfen, sich im Gerichtsverfahren zurecht zu finden!"
Justizministerin Uta-Maria Kuder: "Mit dem Modellprojekt "Psychosoziale Prozessbegleitung" setze ich mich dafür ein, dass kindlichen, jugendlichen und heranwachsenden Opfern von Gewalttaten fachliche Unterstützung vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung kostenfrei gewährt wird. Die Ausübung sexueller und körperlicher Gewalt gegen Mädchen und Jungen gehört zu den schlimmsten Straftaten." "Nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst," so Ministerin Kuder weiter, "sondern auch ihre Familienmitglieder und ihnen nahestehende Personen geraten in schwere seelische und soziale Konflikte und Unsicherheiten. Vor allem dann, wenn die Gewalt innerhalb der Familie oder des vertrauten Umfeldes stattgefunden hat. Das soziale Gefüge gerät ins Wanken!" Die Betroffenen, die Kinder selbst oder ihre Angehörigen sind nicht sicher, ob sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen. Mit der Anzeigeerstattung sind meist unangenehme Gefühle verbunden, aber auch der Wunsch nach Gerechtigkeit. Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) verdeutlicht: "Viele Kinder und Jugendliche wissen nicht, was auf sie zukommt oder haben falsche Vorstellungen von einem Gerichtsverfahren. Diese Unsicherheit macht Angst – und kann die Aussagefähigkeit beeinträchtigen. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind oft die einzigen Zeuginnen und Zeugen. Daher ist der Ausgang des Verfahrens in hohem Ausmaß von ihrer Aussage abhängig. Diesen Druck möchte nehmen. Ich will den Kindern und Jugendlichen dabei helfen, sich im Gerichtsverfahren zurecht zu finden" Das Modellprojekt der Justiz wird ausschließlich von Prozessbegleiterinnen durchgeführt, die durch das Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. "RECHT WÜRDE HELFEN" unter Schirmherrschaft der Bundesjustizministerin ausgebildet wurden:- Nadine Schoman
Deutscher Kinderschutzbund – Kreisverband Schwerin –
Perleberger Straße 22
19063 Schwerin
E-Mail: DKSB.KVSchwerin@t-online.de
Telefon: 0385 – 39 68 73
- Beate Müller
Opferhilfe-Beratungsstelle für Betroffene von Straftaten – "Hilfe für Opfer von Straftaten" e.V.
Tilly-Schanzen-Straße 15
17033 Neubrandenburg
E-Mail: info.nb@opferhilfe-mv.de
Telefon: 0395 – 35 112 18
Information:
Psychosoziale Prozessbegleitung
- ist professionelle Betreuung, Informationsvermittlung und Begleitung der Verletzten von Gewalt- und Sexualstraftaten mit dem Ziel, die individuelle Belastung für Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren zu reduzieren, eine drohende Sekundärviktimisierung zu vermeiden und die Aussagetüchtigkeit wieder herzustellen,
- hat keine rechtliche und/oder rechtsvertretende Funktion,
- stellt keine individuelle Rechtsberatung dar,
- ersetzt auch keine gegebenenfalls erforderliche Beratung oder Therapie,
- schließt Gespräche über den zur Verhandlung bei Gericht stehenden Sachverhalt mit den Betroffenen aus,
- beginnt idealerweise vor der Anzeigeerstattung und dauerst längstens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafprozesses.
Qualitative Voraussetzung
für Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter des Modellprojektes ist eine psychologische Grundausbildung und eine Zusatzqualifikation durch das Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. "RECHT WÜRDE HELFEN", die eine Vermittlung von strafrechtlichen und strafprozessualen Grundkenntnissen und die im Einzelfall angemessenen Bewältigungsstrategien mit einschließt.Phasen der Psychosozialen Prozessbegleitung:
Phase 1 – Vor der Gerichtsverhandlung Die Prozessbegleiterin (bsp.)- stellt einen Erstkontakt her und lernt das kindliche, jugendliche oder heranwachsende Opfer kennen,
- stellt eine anwaltliche Vertretung sicher,
- informiert altersgemäß über den Ablauf eines Strafverfahrens und über die Aufgaben der beteiligten Personen an einer Gerichtsverhandlung,
- garantiert einen 24stündige Telefonbereitschaft vor der Hauptverhandlung.
- begleitet das kindliche oder jugendliche Opfer während der gesamten Gerichtsverhandlung,
- sorgt dafür, dass das Opfer dem Angeklagten oder der Angeklagten vor der Verhandlung nicht begegnen muss, wenn dies gewünscht ist,
- betreut das Opfer während der Wartezeiten im Gericht,
- begleitet das Opfer während dessen Vernehmung,
- "übersetzt" alters- und entwicklungsangemessen juristische Begriffe und erklärt die Abläufe der Gerichtsverhandlung,
- Kooperiert mit allen Prozessbeteiligten zum Wohle des Kindes.
- bespricht im Anschluss an die Vernehmung die Erfahrungen des Opfers,
- erklärt auf Wunsch das ggf. Urteil "verständlich",
- informiert bei Bedarf über weitergehende Unterstützungsangebote wie eine Beratung oder Therapie für das Opfer und/oder seine Angehörigen.
Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 22.06.2010
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/jm/index.jsp?&pid=20365