Mehr als eine Million Euro für Vereine in Sachsen-Anhalt
Bußgelder aus gerichtlichen Verfahren
Magdeburg (MJ). Gemeinnützige Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen in Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2009 mehr als 1 Million Euro an Bußgeldern von der Justiz des Landes erhalten. Die Gelder stammen aus Zahlungsauflagen, die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verhängt haben. Die Fördersumme ist ähnlich hoch wie im Jahr 2008. Die Zahlungen an gemeinnützige Vereine und Verbände tragen zur Wiedergutmachung und zur Herstellung des Rechtsfriedens bei“, erklärt Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. „Beschuldigte oder Angeklagte, die wegen geringer Schuld nicht verurteilt werden, spüren durch die Zahlungsverpflichtung dennoch, dass das von ihnen begangene Unrecht geahndet wird. Richter und Staatsanwälte sind bemüht, einen Zusammenhang zwischen dem Delikt und dem gemeinnützigen Empfänger der Zahlung herzustellen.“ Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2009 Zahlungsauflagen in Höhe von rund 2,74 Millionen Euro erteilt. Etwa 1,55 Millionen Euro waren an die Landeskasse zu zahlen. Knapp 1,19 Millionen Euro kamen gemeinnützigen Zwecken zu Gute und flossen unter anderem an Verbände und Vereine des allgemeinen Sozialwesens, der allgemeinen Jugendhilfe, der Straffälligen- und Bewährungshilfe, der Verkehrserziehung und -sicherheit sowie des Natur- und Umweltschutzes. Im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg waren beispielsweise der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr, die Arbeiterwohlfahrt, der Malteser Hilfsdienst und die Anhaltische Hospizgesellschaft Empfänger von Bußgeldern. Im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft erhielten u.a. der Verein zur Förderung krebskranker Kinder, der Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe, die Umweltstiftung WWF Deutschland und der Verein Dunkelziffer - Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder finanzielle Zuwendungen aus Ermittlungsverfahren.Rückblick
Im Jahr 2008 wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 3,26 Millionen Euro verhängt. Davon sind 1,19 Millionen Euro an gemeinnützige Vereine und soziale Einrichtungen gezahlt worden. 2,07 Millionen Euro flossen 2008 in die Landeskasse.Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt vom 24.06.2010