Modellprojekt „Fachberater“ startet im Bereich der Handwerkskammer Flensburg

Staatssekretärin Bonde: Stärken behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen

HEIDE. Der Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk e.V. und das Sozialministerium haben heute (21. Juli) gemeinsam das neue Serviceangebot „Fachberater“ für die Kreise Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Dithmarschen und der Stadt Flensburg gestartet. Staatssekretärin Dr. Bettina Bonde und Vereinsvorsitzender Ulrich Mietschke unterzeichneten im Hause der Kreishandwerkerschaft Dithmarschen die Zielvereinbarungen. Mit dem Modellprojekt „Fachberater“ sollen Unternehmen über gesetzliche Rahmenbedingungen und finanzielle Fördermöglichkeiten einer Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt informiert werden. Die Fördermöglichkeiten werden durch die Unternehmen selbst – mit Hilfe der so genannten Ausgleichsabgabe – finanziert, aber noch zu wenig genutzt. „Mit dem Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk e.V. haben wir einen starken Partner, der entscheidend dazu beitragen kann, Menschen mit einer Schwerbehinderung ins Arbeitsleben zu integrieren“, so Bonde. „Der Fachberater wird unter Einbeziehung der Integrationsfachdienste, der Arbeitsagenturen sowie der ARGEN eine Brücke zwischen Unternehmen und Menschen mit Behinderungen schlagen. Nutzen Sie dieses Beratungsangebot. Von einer Anstellung kann nicht nur ein Mensch mit Behinderung profitieren, sondern Ihr ganzes Unternehmen“, so Bonde an Unternehmer gerichtet. Mietschke stellte den neu tätigen Fachberater Uwe Narkus vor: "Wir haben mit Herrn Narkus einen Fachmann gefunden, der als Meister des Handwerks die Abläufe in den Betrieben und damit die Anforderungen kennt. Herr Narkus wird Betriebe aufsuchen und vor Ort aufklären. Manchmal kann mit einfachen Mitteln das Arbeitsumfeld so umgestaltet werden, dass ein neuer Arbeitsplatz für einen hoch motivierten Mitarbeiter mit Handicap geschaffen wird. Dafür gibt es attraktive Fördermöglichkeiten“. Der Fachberater soll Unternehmen und Betrieben auch dabei helfen, die dafür zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten bei den richtigen Stellen zu beantragen.

Hintergrund

In der Regel ist jedes Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigen bundesgesetzlich dazu verpflichtet, 5 % seiner Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen (das bedeutet ab 20 Beschäftigen, einen Menschen mit Behinderung). Wird die Vorgabe nicht erfüllt, zahlt das Unternehmen die so genannte Ausgleichsabgabe (Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX). Die Höhe der Ausgleichsabgabe pro Unternehmen beträgt in der Regel je Monat und unbesetztem Pflichtplatz zwischen 105 Euro (bei einer Beschäftigungsquote von 3% bis weniger als 5%) und 260 Euro (bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2%). Mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe werden unter anderem Unternehmen gefördert, um Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten. 2009 sind dafür in Schleswig-Holstein rund 2,3 Mio. € an Arbeitsgeber gezahlt worden, um Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen oder zu sichern. Aus diesen Mitteln werden Arbeitgebern u. a. Zuschüsse gewährt, insbesondere wenn ohne diese Leistungen das Beschäftigungsverhältnis gefährdet wäre. Weitere Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben können an schwerbehinderte Menschen selbst gezahlt werden, etwa für eine notwendige Arbeitsassistenz oder technische Arbeitshilfen.
2008 hätten in Schleswig-Holstein aufgrund der o. g. Beschäftigungspflicht ca. 25.000 Stellen mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein müssen.
Aktuell sind ca. 19.300 Schwerbehinderte beschäftigt, ca. 4.900 sind arbeitslos.
Damit liegt ihre Beschäftigtenquote bei 3,9 Prozent (Bundesdurchschnitt: 4,3 Prozent) im Bezug auf die Anzahl der Gesamtarbeitsplätze in Schleswig-Holstein. Weitere Informationen: www.esa-sh.de Fachberater:
Uwe Narkus
Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk e.V.
Marschstraße 94
25704 Meldorf
Tel: 04832 - 979 28 43 • Mobil: 0175 - 930 69 53
Fax: 04832 -979 28 45
E-Mail: narkus-ifb@esa-sh.de

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