Müttergenesungswerk empfiehlt: Kurantrag muss richtig gestellt werden
Im ersten Halbjahr 2010 ist die Zahl der Ablehnungen bei Anträgen auf Mütter- und Mutter-Kind-Kuren im Vergleich zum ersten Halbjahr des letzten Jahres gestiegen. Aus diesem Anlass weist das Müttergenesungswerk darauf hin, wie wichtig es ist, den Antrag auf eine Kurmaßnahmen richtig zu stellen.
Berlin - Die neueste Statistik des Müttergenesungswerkes zeigt für die erste Jahreshälfte 2010 eine erneute Steigerung der Ablehnungsquote bei Anträgen auf Mütter- und Mutter-Kind-Kuren. Im ersten Halbjahr 2010 wurden 32% der Anträge bei Krankenkassen abgelehnt, im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres eine Zunahme von 3%. Aus diesem Anlass weist das Müttergenesungswerk darauf hin, wie wichtig es ist, den Antrag auf eine Kurmaßnahme richtig zu stellen. Zur Beantragung einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme nach §§ 24 und 41 SGB V gehört auf jeden Fall ein ausführlich ausgefülltes Attest der Ärztin/des Arztes. „Neben dem ärztlichen Attest wollen Krankenkassen oft den sogenannten Selbstauskunftsbogen. Hier ist Vorsicht geboten“, empfiehlt Anne Schilling, Geschäftsführerin des MGW in Berlin. Der Selbstauskunftsbogen ist nicht Bestandteil des Antragsverfahrens. „Im Selbstauskunftsbogen werden sensible Daten über Gesundheits- und Lebenssituation der Mütter abgefragt. Das Ausfüllen dieses Bogens ist freiwillig. Wenn die Frau zur Weiterleitung an die Krankenkasse bereit ist, sollte sie diesen Bogen nur im verschlossenen Umschlag für die Begutachtung durch einen Arzt/Ärztin des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse dem Antrag beifügen und diese Bestimmung vermerken. Der Bundesdatenschutz hat den Krankenkassen enge Grenzen bei der Erhebung solcher Daten gesetzt.“ Jede Mutter, die sich zur Beantragung der Kurmaßnahme in einer der rund 1.400 Beratungsstellen beraten lässt, kann mit der BeraterIn besprechen, ob ein Selbstauskunftsbogen nötig ist. Die Beratungsstellen unterstützen nicht nur kostenlos bei der Beantragung der Gesundheitsmaßnahme, sondern auch bei der Wahrnehmung des Wunsch- und Wahlrechtes für die Klinikauswahl, ermitteln Hilfen für die Versorgung der Familie zu Hause. „Anträge auf Kurmaßnahmen, die über die Beratungsstellen im MGW-Verbund gestellt werden, sind deutlich erfolgreicher“, erklärt Anne Schilling, „Sollte der Antrag abgelehnt werden, helfen sie auch beim Widerspruchsverfahren. Die neuesten Zahlen zeigen, dass mehr als die Hälfte der Widersprüche (56%) erfolgreich sind. Im letzten Jahr wurden 48% erfolgreiche Widersprüche verzeichnet.“ Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie die Attestformulare unter: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29Quelle: Pressemitteilung der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk vom 21.10.2010
http://www.muettergenesungswerk.de