Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung!

Wege der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Im Rahmen der Fachkonferenz „Auf dem Weg in eine neue Kommunalpolitik: Örtliche Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung“ diskutierten über 400 Fachleute von Verbänden und Gebietskörperschaften, Vertreterinnen und Vertreter von Politik, der freien Träger und der Wissenschaft sowie Sozialplaner gemeinsam mit betroffenen Menschen mit Behinderung am 27./28. September 2010 in den Räumen der Universität Siegen Möglichkeiten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 in Kraft getreten ist. Die Fachkonferenz wurde veranstaltet vom Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen, dem Verein für Sozialplanung (VSOP) sowie dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Inklusion war hier das Stichwort, also die möglichst umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung am alltäglichen Leben. In der Bundesrepublik gibt es bereits viele gute Einzelbeispiele der Inklusion von Menschen mit Behinderung, allerdings noch nicht flächendeckend. „Wir befinden uns erst am Beginn des Weges“, so der Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Michael Löher. Es gilt Bewusstsein in den Kommunen zu wecken, dass im Rahmen der Stadtentwicklung und Sozialplanung die Belange von Menschen mit Behinderung mehr Berücksichtigung finden müssen. „Ein Instrument“, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange für behinderte Menschen, Hubert Hüppe, „ist die Entwicklung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne“. Damit begrüßte er ausdrücklich das zentrale Ergebnis der Fachkonferenz, dass kommunale Aktionspläne geeignet sind, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. „Dies gelingt nur in Kooperation aller lokalen Akteure und den zuständigen Leistungsträgern und macht es erforderlich, das Verständnis von kommunaler Sozialpolitik zu sozialer Kommunalpolitik weiter zu entwickeln“, so VSOP-Vorsitzender Dr. Ingo Gottschalk. Deutlich wurde allerdings auch, dass die Entwicklung und Umsetzung eingebunden werden muss in eine ordentliche Bestandsaufnahme, in gemeinsam zu diskutierende Ziele und in kleine, mittlere und langfristige Umsetzungsschritte. „Dabei sollten die Hilfen für behinderte Menschen nicht isoliert betrachtet werden“, so die Vertreterin des Deutschen Landkreistages, Dr. Irene Vorholz, „es geht vielmehr um eine integrierte Sozialplanung. Inklusion ist eine Querschnittsaufgabe.“ „Als Unterstützung für die kommunale Praxis könnten“, so Prof. Dr. Albrecht Rohrmann von der ZPE der Universität Siegen, „neue örtliche Planungskonzepte, wie sie z. B. an der Universität Siegen entwickelt wurden, dienen. Nicht überall in der Republik müsse das Rad neu erfunden werden.“ Nähere Informationen und Dokumentationen zur Veranstaltung finden sich unter: www.teilhabekonferenz.uni-siegen.de/ Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertreter der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme und der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 30.09.2010
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